Nachfolgend finden Sie eine Reihe wertvoller und wichtiger Hinweise rund um die Vorsorge. So erinnern wir Sie nochmals an die neuen Grenzwerte ab 2025. Wir erläutern die Änderungen aufgrund der Reform AHV 21 und weisen auf die Mutation des Vorsorgereglements hin. Wertvolle Seminare erwarten Sie. Und ja, denken Sie daran: der sicherste digitale Weg zu uns führt über unser Online-Portal. Hier die Punkte im Einzelnen:
Grenzwerte 2025
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Eintrittsschwelle bisher: |
22’050 |
22’680 |
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Koordinationsabzug bisher: |
25’725 |
26’460 |
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Obere Limite des Jahreslohns bisher: |
88’200 |
90’720 |
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Max. koordinierter Lohn bisher: |
62’475 |
64’260 |
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Min. koordinierter Lohn bisher: |
3’675 |
3’780 |
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Max. Einkauf Säule 3a bisher: |
7’056 |
7’258 |
Beachten Sie bitte vor allem die neue Eintrittsschwelle. Alle Angestellten ab einem Lohn von jährlich CHF 22’681.00 müssen somit angemeldet werden.
Reform AHV 21
Ab 01.01.2024 ist die AHV 21 Revision in Kraft, wobei sich das Jahr 2024 noch als Übergangsjahr präsentierte. Nun ab 01.01.2025 greifen die ersten Massnahmen, indem alle Frauen mit
- Jahrgang 1961 das Referenzalter erst mit 64 Jahren und 3 Monaten erreichen.
Pensionierungsseminare
Auch im Jahre 2025 bieten wir für unsere Versicherten und Arbeitgeber wiederum verschiedene Seminare an:
Pensionierungsseminare in deutscher Sprache
- Montagnachmittag, 12. Mai 2025 in Bern
- Mittwochnachmittag, 13. August 2025 in Olten
Unsere Versicherten, welche älter als 50-jährig sind, werden eine persönliche Einladung erhalten. Bei Interesse können Sie sich bereits bei beatrice.schmid@coopera.ch für eines der Seminare anmelden.
Für unsere französischsprechenden Versicherten wird es ebenfalls ein Pensionierungsseminar geben.
- Mittwochmorgen, 22. Oktober 2025 in Fribourg.
Auch hier werden wir die Versicherten direkt anschreiben. Wir nehmen unter beatrice.schmid@coopera.ch bereits Anmeldungen entgegen.
HR-Seminar
Nach dem erstmaligen Anlass im Jahre 2023 gibt es in diesem Jahr einen erneuten Anlass für die HR-Verantwortlichen unserer Arbeitgeber, dies in deutscher Sprache. Er findet wie folgt statt:
- Montagnachmittag, 28. April 2025 in Olten.
Gerne werden wir unsere Arbeitgeber noch direkt anschreiben und einladen. Es handelt sich um Themen und Informationen rund um die Vorsorge sowie Infos und Vorführungen zu unserem Online-Tool.
Vorsorgereglement 2025
Wir möchten unsere Arbeitgeber auf eine Änderung im Vorsorgereglement 2025 hinweisen, welche im letzten Strichpunkt noch nicht kommuniziert wurde, da diese Anpassung erst nach Redaktionsschluss vorgenommen wurde. Bisher konnten Boni, welche vertraglich fixiert waren, im laufenden Jahr berücksichtigt werden. Neu ist dies nur noch möglich, wenn der Vorsorgeplan dies vorsieht. Es ist also in diesen Fällen zwingend eine Plananpassung notwendig, welche aber aus finanzieller Sicht keine Änderungen zur Folge hat. Wenn Sie als Arbeitgeber also vertraglich fixierte Boni auszahlen, melden Sie sich bitte bei uns, damit wir den Vorsorgeplan entsprechend anpassen können.
Online-Portal
Beinahe in jedem Strichpunkt erinnern wir Sie an unser Online-Portal. Die Kommunikation über dieses Portal wird auch aus Datenschutzgründen immer wichtiger und intensiver. Wir werden Ihnen auch in Zukunft vermehrt über diesen Link Informationen zustellen. Zudem haben alle Versicherten über die Versicherten-App jederzeit und tagesaktuell ihren Vorsorgeausweis und weitere Unterlagen zur Hand. Benutzen Sie diesen Kanal, denn er ist sehr hilfreich.