Paradox? Freischaffende sind keine Betriebe. Doch sie können sich einer Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorge anschliessen!

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Die 2. Säule, auch BVG genannt, ist dem Namen nach berufliche Vorsorge (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge), ausgestaltet ist dieser Teil der Altersvorsorge aber in erster Linie als betriebliche Altersvorsorge. Vorzugsweise sind Frauen und Männer in einem Anstellungsverhältnis versichert. Die CoOpera Sammelstiftung PUK hatte zwar von Anfang an auch Selbständigerwerbende versichert. Ein Bundesgerichtsurteil machte aber klar, dass Selbständige nur als Mitglieder ihres Berufsverbandes versichert werden können.

Um diese Vorausstzung zu erfüllen, bildete sich 1988 der Verband Solid'Art (früher VfK). Der Verband, wahrt die Interessen seiner Mitglieder durch (im folgenden wird Art.2 der Statuten «Zweck des Verbandes» zitiert):

  1. den Zusammenschluss von Unternehmern, selbständig Erwerbenden, Kulturschaffenden, Therapeuten und Dienstleistern im Dienste des Kultur- und Sozialbereichs.
  2. Die Wahrung und Förderung des Ansehens seiner Mitglieder
  3. Die Wahrung der beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder
  4. Weiterbildungsveranstaltungen für die Mitglieder
  5. die Errichtung einer Vorsorgekasse für Alter, Invalidität und Todesfall im Sinne von BVG Art. 44
  6. Der Verband ist politisch und konfessionell neutral
  7. die Pflege des kollegialen Geistes unter seinen Mitgliedern

Aus Selbstständigkeit geleistete Beiträge und Einlagen müssen seit dem 01.01.2005 dauernd der beruflichen Vorsorge dienen. Vorbehalten bleiben Bezüge für Wohneigentum nach WEF. Freiwillig versichert werden kann auch ein Nebenerwerb.

Weitere Informationen zu Solid'Art finden Sie in den Statuten.