Für Unternehmen

Selbständig-
erwerbende

Selbständigerwerbende
Die zweite Säule, auch BVG genannt, ist zwar dem Namen nach eine berufliche Vorsorge (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge), jedoch ist dieser Teil der Altersvorsorge primär als berufliche Vorsorge ausgestaltet. Versichert werden vorzugsweise Frauen und Männer, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Die CoOpera Sammelstiftung PUK hat zwar von Anfang an auch Selbständigerwerbende versichert. Ein Bundesgerichtsurteil stellte jedoch klar, dass Selbständigerwerbende nur als Mitglieder ihres Berufsverbandes versichert werden können.

Um diese Voraussetzung zu erfüllen, wurde 1988 der Verband Solid’Art (vormals VfK) gegründet. Der Verband wahrt die Interessen der Mitglieder. Hier ein Auszug  aus Art. 2 der Statuten «Zweck des Verbandes»:

– Zusammenschluss von Unternehmern, Selbständigerwerbenden, Kulturschaffenden, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Dienstleistern im Dienste der Kultur und des Sozialwesens.

– Wahrung und Förderung des Ansehens seiner Mitglieder

– Wahrung der beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder

– Fortbildungsveranstaltungen für Mitglieder

– Errichtung einer Vorsorgeeinrichtung für Alter, Invalidität und Tod im Sinne von Art. 44 BVG.

– Der Verband ist parteipolitisch und konfessionell neutral

– Pflege der Kollegialität unter seinen Mitgliedern

– Beiträge und Einlagen aus selbständiger Erwerbstätigkeit müssen ab 01.01.2005 dauernd der beruflichen Vorsorge dienen. Vorbehalten bleiben Einlagen für Wohneigentum gemäss WEF. Freiwillig versichert werden kann auch ein Nebenerwerb.

Weitere Informationen zu Solid’Art finden Sie in den Statuten.

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