Für Versicherte

Aktivversicherte

Nachstehend finden Sie Informationen und Dokumente für die verschiedenen Lebenssituationen. Gerne sind wir bei Fragen auch persönlich für Sie da.

Die Anmeldung bei der Pensionskasse läuft über den Arbeitgeber.

Angemeldet werden Sie

  • ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres
  • Bei Erreichen der Eintrittsschwelle gemäss BVG

Wenn Sie während Ihrer früheren Tätigkeit in der beruflichen Vorsorge versichert waren, haben Sie Anspruch auf eine Freizügigkeitsleistung. Diese muss bei Antritt einer neuen Stelle in die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers übertragen werden. Zusammen mit den Eintrittsunterlagen versenden wir auch das Formular zum Übertrag von Freizügigkeitsguthaben inklusive dem entsprechenden QR-Einzahlungsschein.

Der Austritt bei der Pensionskasse wird von der/dem Arbeitgebenden gemeldet. Es wird Ihnen beim Austritt ein Formular ausgehändigt. Beachten Sie, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, das Formular mit den Angaben der neuen Pensionskasse oder der Freizügigkeitsstiftung der CoOpera PUK mitzuteilen.

Ändern sich Löhne unterjährig um zehn Prozent oder mehr, muss der/die Arbeitgebende dies umgehenden melden.

Adressänderungen müssen über den/die Arbeitgebende mitgeteilt werden.

Sie können einen Teil Ihres Altersguthabens für den Kauf, beim Bau von selbstbewohntem Wohneigentum, zum Amortisieren einer Hypothek oder zum Bezug von Anteilscheinen einer Wohnbaugenossenschaft verwenden.

Hierfür lassen Sie sich Ihr Guthaben auszahlen oder Sie verpfänden es als Sicherheit. Sie können das Kapital auch für wertvermehrende Investitionen in Ihre Liegenschaft verwenden.

Wichtig:

  • Den für Sie maximal möglichen Betrag finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis
  • Der Mindestbezug beträgt CHF 20’000 (Kein Mindestbezug beim Kauf von Wohnbaugenossenschafts-Anteilen)
  • Ein Vorbezug ist nur alle fünf Jahre möglich
  • Die Finanzierung von Ferien- oder Zweitwohnungen mit dem Pensionskassenkapital ist nicht zulässig

Wer sich einen unbezahlten Urlaub von mehr als einem Monat nehmen will, muss sich zu seiner Versicherung und zur allfälligen Weiterführung des Sparprozesses Gedanken machen und mit dem Arbeitgeber zu einer Vereinbarung kommen. Sie müssen sich für eine der zwei Beitragsvarianten entscheiden und diese schriftlich bestätigen.

  • Die Versicherung für die Risiken Tod und Invalidität weiterführen
  • Zusätzlich die Altersvorsorge freiwillig weiterführen

Wenn Sie heiraten oder Ihre Partnerschaft eintragen lassen, ist es wichtig, dass auch Ihre Pensionskasse dies weiss. Wir sind verpflichtet, den Stand Ihres Altersguthabens zu diesem Zeitpunkt festzuhalten. Informieren Sie daher Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber. Dieser wiederum meldet uns die Änderung Ihres Zivilstandes.

Leben Sie in einer Partnerschaft und möchten Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner als Begünstigte bzw. Begünstigten eintragen lassen? Dann füllen Sie den Unterstützungsvertrag aus und lassen Sie uns diesen zukommen.

Mit einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, Ihr Altersguthaben und Ihre Rentenleistungen zu erhöhen.

Der maximal mögliche Betrag steht auf Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis. Diese freiwilligen Beiträge sind zudem steuerlich begünstigt, das heisst Sie können sie vom steuerbaren Einkommen abziehen.

 Wichtig:

  • Wenn Sie Vorbezüge für Wohneigentum in Anspruch genommen haben, ist ein Einkauf erst nach deren Rückzahlung möglich
  • Wenn Sie geplant haben, Ihr Pensionskassenguthaben ganz oder teilweise als Kapital zu beziehen, können Sie nur bis maximal drei Jahre vor Ihrer Pensionierung einkaufen

Besteht eine Arbeitsunfähigkeit oder eine teilweise Arbeitsunfähigkeit von mindestens 40%, werden nach einer Wartezeit von 90 Tagen die Risikobeiträge und die Sparbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch die CoOpera Sammelstiftung PUK finanziert. Für die Überprüfung des Anspruchs der Beitragsbefreiung benötigen wir detaillierte Angaben mit dem entsprechenden Formular.

Die CoOpera Sammelstiftung PUK fördert die Zusammenarbeit mit der RehaSchmiede, einem Case Management Anbieter. Wenn Sie durch Ihren Arbeitgeber bei der PUK versichert sind, so sind Sie einerseits für die späteren Altersleistungen, aber auch für die Risiken Tod und Invalidität versichert. Gerade im Bereich von gesundheitlichen Einschränkungen, sei es infolge eines Unfalles oder einer Krankheit, stellen sich viele Fragen nach dem «wie weiter»? Deshalb kann es nur von Vorteil sein, wenn bereits zu Beginn einer einschneidenden Lebenskrise oder veränderten Lebensumständen ein Anbieter an der Seite steht, der gerade für solche Situation ausgebildet ist und Unterstützung bieten kann. Das nähere Dienstleistungsangebot von der RehaSchmiede entnehmen Sie aus dem beiliegenden Merkblatt.

Wer erhält im Falle Ihres Todes Hinterlassenenleistungen?

Wenn Sie sterben, haben die Hinterlassenen Anspruch auf eine Ehepartner-, Lebenspartner- und Waisenrente.

Grundsätzlich haben Ehepartner Anspruch auf eine lebenslange Ehepartnerrente, dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der/die Ehepartner müssen mindestens das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und die Ehe muss mindestens fünf Jahre gedauert haben
  • Der überlebende Ehegatte muss für den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder aufkommen


Wichtig
: Wenn Sie im Konkubinat leben oder mit dem Lebenspartner gemeinsame Kinder haben, müssen Sie den Unterstützungsvertrag einreichen, damit eine Hinterlassenenrente ausgerichtet werden kann.

Sind keine anspruchsberechtigten Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder vorhanden, so haben in folgender Prioritätenordnung Anspruch auf ein Todesfallkapital:

  • Personen, die von der versicherten Person im Zeitpunkt des Todes in erheblichem Masse unterstützt wurden, falls zu Lebzeiten ein Unterstützungsvertrag eingereicht wurde
  • Kinder der versicherten Person, die keinen Anspruch auf eine Waisenrente haben, die Eltern oder die Geschwister (inkl. Halbgeschwister)


Die genauen und massgebenden Bestimmungen entnehmen sie dem Vorsorgereglement und dem Abschnitt Todesfallkapital.

Damit ein Leistungsanspruch ohne Verzögerung geprüft werden kann, empfehlen wir einen Todesfall so rasch wie möglich zu melden. Bei aktiv Versicherten erfolgt die Meldung über den Arbeitgebenden.

Nehmen Sie bei einer bevorstehenden Scheidung Kontakt mit uns auf. Wir stellen Ihnen die Durchführbarkeitsbestätigung und die Scheidungsberechnung zu.

Haben Sie das 50. Altersjahr erreicht und das Arbeitsverhältnis wurde aufgelöst? Sie können die Vorsorge im bisherigen Rahmen und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten weiterführen, sofern sie die übrigen Aufnahmebedingungen erfüllen. Als Lohngrundlage gilt der letzte versicherte Lohn vor dem Wechsel in die externe Versicherung. Es muss sowohl der Arbeitnehmer wie der Arbeitgeberbeitrag finanziert werden. Das Vorsorgeverhältnis endet mit dem erstmöglichen Rentenbezug, in jedem Fall, wenn die versicherte Person in die Vorsorgeeinrichtung eines neuen Arbeitgebers wechselt.

Sollte Ihr Arbeitsverhältnis durch Ihren Arbeitgeber nach Vollendung des 55. Altersjahres aufgelöst werden, können Sie im bisherigen Umfang in der Vorsorgeeinrichtung bleiben. Massgebend ist der letzte Lohn. Es muss sowohl der Arbeitnehmer wie der Arbeitgeberbeitrag finanziert werden.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, falls Sie weitere Informationen und das weitere Vorgehen betreffend Kosten der freiwilligen Weiterversicherung wünschen.

Wenn Sie einen Zugriff auf Ihre Daten bei der CoOpera Sammelstiftung PUK möchten, empfehlen wir Ihnen sich die Versicherten App «CoOpera» herunterzuladen oder sich über unsere Homepage im Online-Tool einzuloggen.

Wenn Sie sich noch nicht registriert haben, können Sie dies mit dem Aktivierungscode auf dem Vorsorgeausweis direkt im Online-Tool oder auf der APP via Smartphone oder Tablet vornehmen.

Um die grösstmögliche Sicherheit zu bieten, arbeiten wir mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung.

> Öffnen Sie die Seite net.coopera.ch.
> Klicken Sie auf „Registrieren“.
> Versicherte oder Rentner
> Geben Sie Ihre Daten und den > Aktivierungscode gemäss Vorsorgeausweis ein.
> Geben Sie Ihre Daten ein und ergänzen Sie Ihre E-Mail-Adresse.
> Sie erhalten eine E-Mail mit dem Code.
> Wählen Sie Ihr Passwort.

Und schon sehen Sie auf einen Blick Ihr aktuelles Altersguthaben sowie sämtliche Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenleistungen. Sie sehen Ihre Beiträge, die Ihnen direkt vom Lohn abgezogen werden. Sie können Simulationen zur Pensionierung, Teilpensionierung, Lohnänderungen und WEF-Vorbezüge und vieles mehr vornehmen.