Der Kauf dieser Liegenschaft wurde im SR CSPUK am 12.5.1989 beschlossen. Er schuf damit die räumlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Biomilk AG. Von der Firma Losinger-Marazzi wurde im Auftrag der Gemeinde Münsingen eine neue Überbauungsordnung für den Gesamtperimeter in Zusammenarbeit mit allen Grundeigentümern ausgearbeitet. Der SR beschloss, sich am Gesamtkonzept nicht zu beteiligen, sich aber die Optionen für eine Neunutzung offen zu halten.