Den Gründern der CSPUK war schon bei der Gründung klar, dass nicht alle Lebenspartnerschaften die Form von Ehen haben - und sorgten dementsprechend für die Ausgestaltung der Leistungen. Inzwischen haben das viele andere, auch die Gesetzgeber, gemerkt. Nun ist Zusammenziehen das Eine, die gegenseitigen Verpflichtungen schriftlich festzuhalten das, was oft unterlassen wird. Für Leistungen (beispielsweise im Todesfall eines Partners oder einer Partnerin) ist ein Nachweis der Partnerschaft aber Bedingung. Dieses Dokument umfasst ein Formular, mit welchem man die Partnerschaft schriftlich festhalten kann. [V_d_005]