Die CoOpera-Unternehmen wollen direkt in Wertschöpfungszusammenhänge investieren und damit eine nachhaltige Wirtschaft fördern.

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Dokumente

Vorsorgestiftung PUK

Organisationsreglement  Veröffentlicht

Wie genau muss die Arbeit des Stiftungsrates geregelt werden? So genau wie möglich - meint man heute. Was bereits in Gesetzen, Verordnungen und den CSPUK-Statuten im Prinzip bereits geregelt ist, muss nun auch noch im Organisationsreglement festgeschrieben werden. Und zwar im Detail. Bei der Gründung der CSPUK gab es noch kein Organisationsreglement. 2006 umfasste es drei Textseiten, heute sieben und im neuen Kleid bereits elf. [P_d_006]

Reglement über eine Teilliquidation  Veröffentlicht

Wenn alle CSPUK-Versicherten heute in Rente gehen oder austreten und ihre vereinbarten Leistungen beziehen würden, dann würde (gemäss dem Deckungsgrad von über 100%) ein Rest übrigbleiben. Er gehört den Versicherten (nicht dem Stiftungsrat!). Also muss er verteilt werden. Die Verteilungsfrage entsteht bereits beim Austritt einer einzigen angeschlossenen Institution. (Man spricht dann von Teilliquidation.) Wie wird das berechnet, was die Institution (bzw.ihre MitarbeiterInnen) mitnehmen darf. Dass es für eine Antwort zehn Reglementsseiten braucht, ist ein Hinweis auf deren Komplexität. [P_d_005]

Statuten der CoOpera Sammelstiftung PUK  Veröffentlicht

Die Statuten, nicht umfangreicher als diejenigen eines Vereins, bilden die rechtliche Grundlage der CoOpera Sammelstiftung PUK. [P_d_001]

Vorsorgereglement 2023 Coopera Sammelstiftung PUK  Veröffentlicht

Dieses umfangreiche Dokument bildet die rechtliche Grundlage für viele wichtige Entscheide des Stiftungsrats und der Verwaltung.

Vorsorgereglement 2024 Coopera Sammelstiftung PUK  Veröffentlicht

Dieses umfangreiche Dokument bildet die rechtliche Grundlage für viele wichtige Entscheide des Stiftungsrats und der Verwaltung.

Wahlreglement des Stiftungsrates  Veröffentlicht

Während die Wahl der Stiftungsratsmitglieder in den 7-seitigen Statuten dem Prinzip nach geregelt ist, ist sie in diesem 5-seitigen Wahlreglement im Detail geregelt. Hier ist auch das Kuriosum festgelegt, dass im Stiftungsrat nicht nur ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen, sondern auch Selbständigerwerbende vertreten sind. [P_d_003