Wie genau muss die Arbeit des Stiftungsrates geregelt werden? So genau wie möglich - meint man heute. Was bereits in Gesetzen, Verordnungen und den CSPUK-Statuten im Prinzip bereits geregelt ist, muss nun auch noch im Organisationsreglement festgeschrieben werden. Und zwar im Detail. Bei der Gründung der CSPUK gab es noch kein Organisationsreglement. 2006 umfasste es drei Textseiten, heute sieben und im neuen Kleid bereits elf. [P_d_006]