In Impulsreferaten von Max Ruhri, Yves Wegelin und Matthias Wiesmann und im anschliessenden Podiumsgespräch, moderiert von Viktoria Schwab, diskutieren die Anwesenden den anderen Umgang mit Vorsorgegeld und Bankeinlagen. Matthias Wiesmann, Buchautor und Mitgründer von CoOpera, schildert in seinem neuesten Buch «Mit Vorsorgekapital anders umgehen» eine Erfolgsgeschichte im Bereich solidarwirtschaftlichen Handelns. Er stellt es an diesem Abend vor und gibt darin einen hoffnungsvollen Ausblick auf einen anderen Umgang mit Geld und Boden. Die Pensionskasse CoOpera setzt bei ihren Anlagen seit jeher bewusst auf Realwirtschaft. Die Freie Gemeinschaftsbank engagiert sich für einen nachhaltigen Umgang mit Geld. Beide Unternehmen setzen sich dem Spagat zwischen der Anpassung an ökonomische Strukturen und der Wahrnehmung ihrer sozialen Verantwortung aus. Die brennende Aktualität dieser Fragen hat sich durch die Entwicklung der vergangenen Monate noch verschärft.
Die Veranstaltung in der Freien Gemeinschaftsbank Genossenschaft, Meret Oppenheim-Strasse 10, Basel, beginnt um 18.30 und dauert bis ca. 21.30 Uhr. Sie findet in Kooperation mit dem Futurum Verlag statt. Es wird hochinteressant.
Anfahrtsplan unter: Anfahrt
Eine Seminarreihe der CoOpera Werkstatt Ausbildung und Entwicklung
Fünf Freitage, 28. August bis 11. Dezember 2020
Kosthaus Lenzburg und Freie Gemeinschaftsbank Basel
Diese Frage beschäftigt heute angesichts der gegenwärtigen Weltlage viele Menschen. Ist der Kapitalismus alternativlos oder existieren noch andere Modelle? Und wenn ja: Sind das Utopien oder gibt es bereits Erfahrungen aus der Praxis?
Die Seminarreihe Wirtschaft verstehen und gestalten, veranstaltet von der CoOpera Werkstatt Ausbildung und Entwicklung und unterstützt von der Freien Gemeinschaftsbank, beleuchtet Fragen rund um die assoziative Wirtschaftsweise:
Das Seminar bietet Raum zum Nachdenken, Diskutieren, Erleben und Vernetzen.
Die Seminarreihe ist für alle Interessierten offen und ist besonders geeignet für Mitarbeitende antrhopoposophischer Institutionen, die Rudolf Steiners Anregungen für das Wirtschaftsleben kennenlernen möchten.
Preis 1'500.- inkl. Unterlagen / Vergünstigung nach Absprache möglich.
Anmeldung unter https://coopera.ch/veranstaltungen
Es hat noch freie Plätze für unsere beiden Seminare, in welchem Sie etliche Informationen über die 1. Säule ( AHV/IV ), 2. Säule ( BVG ) und 3. Säule ( freie Vorsorge ) erhalten.
Montag, 14. September 2020, 09.00 – 12.00 Uhr
im Hotel Arte in Olten
Donnerstag, 22. Oktober 2020, 09.00 – 12.00 Uhr
im Novotel Hotel Bern Expo in Bern
Anmeldungen bitte direkt an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zustellen oder über die Website vornehmen: https://coopera.ch/veranstaltungen
Mehr Geld, weniger Wert
Die Pensionskassen, die ihr Vermögen vorzugsweise in der Finanzwirtschaft investieren, haben in den ersten vier Monaten mit einer Negativ-Rendite von 3.9% zwar einen Schock erlitten, aber durch die insgesamt weiter steigenden Geldmengen (die Nationalbanken pumpen in grossem Stil Geld in die Finanzmärkte, z.B. hat die EZB die Ausweitung der Anleihenskäufe um 750 Milliarden Euro bis Ende dieses Jahres beschlossen, NZZ 19.03.2020) sind namentlich die Aktienkurse bereits wieder am Steigen. Obwohl dieser Umstand letztlich nur dazu führt, dass der Wert des Geldes abnimmt (man muss z.B. für eine Aktie mehr bezahlen, nicht weil die Aktie mehr Wert wäre, sondern weil das Geld an Wert verliert!), so werden diese Pensionskassen wohl bis Ende Jahr wieder mit einer positiven Rendite abschliessen können. Es sei denn, die Massenpsychologie bei den Anlegern verursache einen weiteren Preissturz an den Börsen. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist die Abnahme des Geldwertes eine fragwürdige Entwicklung, denn jeder Bürger, jede Bürgerin wird sie früher oder später zu spüren bekommen.
Auch wenn die COVID-19-Massnahmen bereits ab Mai 2020 wieder schrittweise aufgehoben werden, die aus den Massnahmen folgende weltweite Wirtschaftskrise wird dann erst ihren Anfang nehmen. Die CoOpera Sammelstiftung PUK hat von sich aus für die Mieten März und April, den durch die bundesrätlich verordnete Schliessung direkt betroffenen Mietern einen Mieterlass von 50% gewährt, um Konkurse und als Folge davon Leerstände in unseren gewerblichen Liegenschaften zu vermeiden. Die daraus resultierenden Einnahmeausfälle wird die CSPUK problemlos verkraften können.
Enorme Unterschiede
Hingegen können die Folgen bei den alternativen Anlagen, die bei der CSPUK aus Darlehen und Beteiligungen (private Equity) zur Finanzierung von KMU's bestehen, in keiner Weise abgeschätzt werden. Wir haben Investitionen im Bio-Lebensmittelbereich (Bio Development AG Seon CH und damit Biomilk AG Worb CH, Bio Partner Schweiz AG Seon CH, Bio Company GmbH Berlin DE, ECORNaturaSi Verona IT, NOVUM GmbH Bischofsheim DE, Phönix GmbH Rosbach DE, Super BioMarkt AG Münster DE), die infolge COVID-19 Umsatzzunahmen von 25–40% verzeichnen. Beteiligungen der CoOpera Beteiligungen AG sind zum Teil mit einem Totalausfall der Umsätze betroffen, weil z.B. keine Events mehr stattfinden (Kompotoi AG). Wieder andere sind je nach dem mehr oder weniger betroffen.
Wohl erst in einem Jahr werden wir die Folgen richtig abschätzen können. Wir sind äusserst gespannt, wie sich in einigen Jahren rückblickend die Lage darstellen wird.
Die Reichmuth Infrastruktur Schweiz KmGK wurde am 19. Dezember 2014 als Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen im Sinne von Art. 98ff. KAG gegründet. Die ordentliche Dauer der Gesellschaft beträgt zwölf Jahre. Sie kann um zunächst zwei und später ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Kapital- und Gewinnausschüttungen an die Kommanditäre finden fortlaufend während der gesamten Laufzeit des Fonds statt.
Investiert wird in langlebige Infrastruktursachanlagen, die die Basis der gesellschaftlichen Grundversorgung darstellen. Die Gesellschaften halten Anlagen in den folgenden drei Segmenten:
Ende 2019 war der Reichmuth Infrastrukturfonds in folgenden Unternehmen investiert:
Verkehr
Versorgung und Entsorgung
Er investiert in rund 8–15 Infrastrukturanlagen in den drei Bereichen. Für Investoren spielen ESG-Kriterien (ein gängiger Standard nachhaltiger Anlagen) bei der Auswahl von Kapitalanlagen eine zunehmend wichtige Rolle. Die Anlagesegmente des Infrastrukturfonds, soziale Infrastruktur, Verkehr sowie Versorgung und Entsorgung, sind unter ESG-Aspekten grundsätzlich positiv zu beurteilen. Bisher wurden ESG-Kriterien im Investitionsprozess berücksichtigt, jedoch nicht explizit ausgewiesen respektive rapportiert. Die Reichmuth & Co Investment Management AG wird im laufenden Jahr weitere ESG-Aspekte in den Quartalsbericht integrieren. Siehe auch https://www.reichmuthco.ch/instrumente/infrastruktur.html.
Lebenspartner
Der Lebenspartner (=Konkubinatspartner) kann gemäss Vorsorgereglement der CoOpera Sammelstiftung PUK dem Ehegatten unter gewissen Voraussetzungen gleichgestellt werden. Dabei kann der zu bezeichnende Lebenspartner von unterschiedlichem oder gleichem Geschlecht sein. Der versicherungstechnisch wichtigste Punkt hier ist jedoch, dass uns zwingend ein sogenannter Unterstützungsvertrag zu Lebzeiten und somit sowohl von Ihnen persönlich wie auch vom begünstigten Lebenspartner selbst, mitunterzeichnet eingereicht werden muss. Sie finden das Formular zum Einsenden unter www.coopera.ch/dokumente/versicherte/Unterstützungsvertrag. Mit dem Unterstützungsvertrag wird die vorsorgerechtliche Stellung des überlebenden Lebenspartners an jener eines klassischen Ehegatten angeglichen.
Natürlich gelten auch hier gewisse Voraussetzungen, welche erfüllt sein müssen, um allenfalls Leistungen zu erhalten, wie zum Beispiel, die versicherte und die begünstigte Person (Lebenspartner) unverheiratet sind, nicht in einer eingetragenen Partnerschaft leben und zusammen in den letzten 5 Jahren eine ununterbrochene Lebensgemeinschaft in einer ausschliesslichen Zweierbeziehung am gleichen Wohnsitz und in demselben Haushalt führen. Die genauen Voraussetzungen finden Sie ebenfalls in unserem Vorsorgereglement. Für Fragen steht Ihnen aber auch das Vorsorge-Team gerne zur Verfügung.
Begünstigter
Wenn eine aktiv versicherte Person vor dem Bezug der Altersrente und vor dem effektiven Altersrücktritt (Pensionierung) stirbt, ohne dass sowohl Ehegatten- oder Lebenspartnerrenten und auch keine Rente an einen geschiedenen Ehegatten zur Auszahlung gelangen, so besteht ein Anspruch auf das Todesfallkapital. Das Todesfallkapital beinhaltet die vorhandene Austrittsleistung (Freizügigkeitsleistung) per Todestag. Die Auszahlung des Todesfallkapitals setzt eine gewisse Reihenfolge, unabhängig vom Erbrecht, voraus, die regelt, wer Anspruch auf dieses Guthaben hat.
Um Begünstigte bei der CoOpera Sammelstiftung PUK zu hinterlegen, gibt es ebenfalls ein entsprechendes Formular, welches uns eingereicht werden muss. Sie finden dies unter www.coopera.ch/dokumente/versicherte/Begünstigtenerklärung.
Mit der Ausrichtung des Todesfallkapitals an Begünstigte gemäss Rangordnung des Vorsorgereglements können Sie darauf vertrauen, dass falls Sie alleinstehend ohne Beziehung sind (kein Ehegatte- oder Lebenspartner) aber falls vorhanden, Ihre erwachsenen Kinder, Eltern oder Geschwister Ihr vorhandenes Guthaben ausbezahlt bekommen. Es ist sicher wichtig, dass Sie sich die reglementarischen Grundlagen einmal genauer ansehen, damit Sie entscheiden können, ob Sie noch eine Begünstigtenerklärung einreichen möchten oder nicht.
Die Anspruchsberechtigten werden in drei Gruppen aufgeteilt und die Rangordnung, sprich Reihenfolge kann nicht geändert werden. Das heisst auch, dass Sie beispielsweise nicht die Möglichkeit haben, Ihr Guthaben einer gemeinnützigen Organisation zu vermachen. Innerhalb der Gruppe können aber unterschiedliche Teile definiert werden. z.B. wenn Sie keine Eltern mehr aber zwei Geschwister haben. Gemäss Vorsorgereglement würde in diesem Fall das Todesfallkapital auf Ihre beiden Geschwister hälftig aufgeteilt. Falls Sie dies nicht wünschen, müssen Sie via Begünstigtenerklärung schriftlich festhalten, welches Geschwister zu welchen Teilen Anspruch auf das Todesfallkapital hat. Auch hier hilft Ihnen bei Fragen das Vorsorge-Team gerne weiter.
Als junger Physiker entschied ich mich nach meinem Doktorat an der Universität Bern eine etwas andere Richtung auf meinem beruflichen Lebensweg einzuschlagen. So kam es, dass ich im Jahr 1999 eine Stelle als Projektleiter bei Aon Chuard Consulting in Bern antrat. Aufgrund meines wachsenden Interessens für die berufliche Vorsorge entschied ich mich schliesslich für die Ausbildung zum Pensionsversicherungsexperten, welche ich im Jahr 2004 beendete.
Seit 2007 bin ich nun als Direktor der Firma Pittet Associates AG tätig. Die Eröffnung unseres Büros in Bern im Jahr 2008 hat mir die Möglichkeit gegeben, unsere Firma auch in der Deutschschweiz bekannter zu machen. Wir beraten heute nebst unseren Westschweizer Kunden auch diverse Vorsorgeeinrichtungen unterschiedlicher Grössen im Raum Bern und ich freue mich sehr, auch die CoOpera Sammelstiftung PUK in den nächsten Jahren begleiten zu dürfen.
Ansonsten engagiere ich mich auch gerne im Verbandswesen und bin Vorstandsmitglied in der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE). Die steigende Lebenserwartung, die demographische Entwicklung und auch das Tiefzinsumfeld lassen die Branche immer wieder in einem etwas schlechten Licht erscheinen. Es ist meine Aufgabe, auch in solchen Situationen eine auf die Vorsorgeeinrichtung zugeschnittene Lösung zu finden und den Stiftungsrat entsprechend zu beraten.
Die kassenspezifischen Merkmale und Besonderheiten machen es zu einer besonders grossen Herausforderung, optimale und nachhaltige Lösungen zu finden. Gerade diese Herausforderungen machen jedoch meine Arbeit besonders spannend und abwechslungsreich.
Da ein Mitglied des Stiftungsrates auf Ende Juni 2020 altershalber austreten wird, hat der Stiftungsrat am 4. März 2020 beschlossen, bis Ende der Amtsperiode (2021) den Stiftungsrat auf 8 Mitglieder zu reduzieren und folgende paritätische Vertretung einzuführen:
Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter:
Annett Hofer, Christine Jost, Romana Tomasi und Gerold Aregger
Arbeitgebervertreterinnen und Arbeitgebervertreter:
Katharina Detreköy, Marc Desaules, Peter Tschannen (SE) und Niklaus Schär (SE)
(SE = Selbständigerwerbende)
Angeschlossene Institutionen: 560 (518)
Aktive Versicherte: 5'437 (4'983)
Rentner: 1‘422 (1'197)
CSPUK Kurzbericht 2019 DE
Wenn Sie den ausführlichen Jahresbericht 2019 lesen möchten, so ist dieser nur online unter https://coopera.ch/dokumente/jahresberichte-cspuk aufrufbar.
Sämtliche Jahresberichte der anderen Institutionen der CoOpera finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage. Es sind dies:
CoOpera Beteilungen AG: https://coopera.ch/dokumente/jbcbag
CoOpera Immobilien AG: https://coopera.ch/dokumente/jahresberichte-ciag
Terra und Habitare: https://coopera.ch/dokumente/jahresberichte-terra-u-habitare
Damit unterstützt die CoOpera Sammelstiftung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ihre vom bundesrätlichen Ausübungsverbot betroffenen Mieter von Geschäftsobjekten unbürokratisch und rasch. Die generellen Mietzinshalbierung gewährt CoOpera für die Zeit vom 17. März bis 16. Mai 2020. Sollte der offizielle Lockdown über den 17. Mai 2020 hinaus andauern, wird die CoOpera Sammelstiftung PUK Ende Mai die Situation neu beurteilen, wie Geschäftsführer Daniel Maeder bekannt gab. Die CoOpera Sammelstiftung PUK und die CoOpera Immobilien AG haben zusätzlich bereits im Vorfeld auf Antrag der Mieter Stundung für die Miete während des Lockdowns gewährt. Betroffene Betriebe, die von der Stundung Gebrauch machen, bietet CoOpera Zahlungssaufschub für die zwei reduzierten Mieten bis Ende Jahr. Diese Möglichkeit erhalten auch Betriebe, die nicht zu einer Mietzinsreduktion berechtigt sind, aber trotzdem unter den Folgen der Corona-Krise leiden.
Die CoOpera Sammelstiftung setzt damit ihren Leitsatz konsequent um: weiter denken und handeln. Die Pensionskasse für nachhaltige Unternehmen, Kulturinstitutionen, Künstler und Freischaffende, setzt sich mit Kompetenz und Leidenschaft für alle ihre Partner ein, Mieter wie Versicherte. Sie investiert seit jeher vorsorgend und sinnstiftend und wirkt dabei assoziativ, verbindend. CoOpera sichert damit die berufliche Vorsorge von Menschen in sozialen und kulturellen Institutionen, von KMU und Freischaffenden, die in der Altersvorsorge mit ethisch achtsamen Partnern zusammenarbeiten.
Pressekontakt:
Jürg Hari
Bereichsleiter Anlagen CoOpera Sammelstiftung PUK
Telefon: 031 924 32 47
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
CoOpera Sammelstiftung PUK
Pensionskasse für Unternehmen,
Künstler und Freischaffende
Postfach 160
Talweg 17
3063 Ittigen
www.coopera.ch
Sie brauchen keine Formulare von der Homepage herunterzuladen, sondern können dies bequem und einfach im Online Tool erfassen. Die Beitragsliste steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Auch Lohnmutationen über einen gesamten Anschluss können damit einfach verarbeitet werden. Zudem hat es den positiven Nebeneffekt, dass die Verwaltungskosten im darauffolgenden Jahr infolge Benutzung des Online Tools günstiger werden. Wenn Sie die Zugriffsdaten nicht mehr haben, melden Sie sich doch bei Ihrem Kundenbetreuer, er wird Ihnen gerne weiterhelfen.
Auch als Arbeitnehmer bekommen Sie bei einem Eintritt die Unterlagen fürs Online Tool zugestellt. Sie haben somit jederzeit Zugriff auf Ihre Daten mit allen wesentlichen Informationen. Auch Simulationen zur Pensionierung sind möglich.
Wenn Sie als Arbeitgeber nicht mit dem Webtool arbeiten, sondern jeweils unsere Formulare auf der Webseite benutzen, so bitten wir Sie, diese immer direkt von der Webseite herunterzuladen und nicht bereits kopierte Formulare zu nutzen. Wir sind stets bemüht, die Formulare «à jour» zu halten und damit Sie uns die korrekten gewünschten Angaben zustellen können, sind wir froh, wenn dies immer auf dem aktuellsten Formular geschieht.
Kundenbetreuer
Sowohl für Sie als Arbeitgeber wie auch für Sie als Arbeitnehmer ist Ihnen ein Kundenbetreuer zugeteilt. Auf jeder Korrespondenz, die Sie von uns erhalten, ist der Kundenbetreuer mit Name, direkter Telefonnummer und Emailadresse aufgeführt. So können Sie sich bei einem telefonischen Kontakt den Umweg über die Telefonzentrale ersparen und gelangen direkt zu Ihrem Ansprechpartner.
Austritt ab Alter 58
Austritt aus der Pensionskasse ab Alter 58. Immer wieder ergeben sich Fragen, bei einem Austritt oder bei einer erhaltenen Kündigung ab Alter 58. Wie geht es nun weiter? Ich bin doch noch zu jung für eine vorzeitige Pensionierung. In dieser Situation haben Sie folgende Möglichkeiten:
Austritt mit Überweisung der Freizügigkeitsleistung an die neue Vorsorge, dies im Falle, Sie mit Alter 58 und älter die Stelle wechseln, einen neuen Arbeitgeber haben und wiederum einer Vorsorgeeinrichtung beitreten.
Austritt mit vorzeitiger Pensionierung ab Alter 58. In diesem Falle können Sie wählen zwischen Rentenbezug, Kapitalbezug (Achtung spätestens 1 Monat vorher beantragen) oder auch einer Mischvariante mit Anteil Renten- und Kapitalbezug. Da Sie noch nicht das ordentliche Rentenalter erreicht haben, ist der Umwandlungssatz gekürzt. Die entsprechenden Angaben können Sie direkt Ihrem Vorsorgeausweis entnehmen.
Austritt infolge Stellenverlust oder eigener Kündigung und noch keine neue Tätigkeit in Aussicht?
Aber auch ganz klar noch keine vorzeitige Pensionierung gewünscht? Gemäss Art. 2, Abs. 1bis des Freizügigkeitsgesetztes können Sie die Austrittsleistung auf ein Freizügigkeitskonto Ihrer Wahl verlangen, wenn Sie die Erwerbstätigkeit weiterführen wollen und als arbeitslos gemeldet sind. Für die Auszahlung benötigen wir zwingend die Bestätigung der Anmeldung bei der Arbeitslosenver-sicherung.
Haben Sie weitere Fragen? Gerne stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer zur Verfügung.
Pensionierungsseminare vom September und Oktober 2020
Melden Sie sich jetzt für unsere beiden Pensionierungsseminare an. Sie erhalten wichtige Informationen zur 1. Säule (AHV/IV), 2. Säule (BVG) und 3. Säule (freie Vorsorge).
Montag, 14. September 2020, 09.00 – 12.00 Uhr im Hotel Arte in Olten
Donnerstag, 22. Oktober 2020; 09.00 – 12.00 Uhr im Novotel Hotel Bern Expo in Bern
Melden Sie sich jetzt bei Beatrice Schmid an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Platzzahl ist beschränkt.
Gleichzeitig wird das Reglement für die Bildung und Auflösung von Rückstellungen und Schwankungsreserven diesbezüglich angepasst, indem der Art. 6
Rückstellungen für Teuerungsausgleich
Die CoOpera beabsichtigt, die laufenden Altersrenten der Teuerung anzupassen. Dazu führt sie eine entsprechende Rückstellung Teuerungsausgleich. Die Rückstellung wird so festgelegt, dass damit die erwartete Teuerung über die nächsten drei bis fünf Jahre auf den laufenden und den erwarteten Altersrenten ausgeglichen werden kann. Die Rückstellung beträgt aber im Maximum 10% des Deckungskapitals der Altersrentner. Die Rückstellung kann auch für die Finanzierung eines allfälligen Teuerungsausgleichs auf den überobligatorischen Invaliden- und Hinterlassenenrenten verwendet werden. Über den gewährten Teuerungsausgleich entscheidet der Stiftungsrat.
gelöscht wird. Die vorhandenen Rückstellungen für den Teuerungsausgleich werden mit dem Jahresabschluss 2019 aufgelöst und für die Senkung des technischen Zinssatzes verwendet.
Anpassungen Vorsorgereglement 2020
Ebenfalls an der November Sitzung hat der Stiftungsrat die Anpassungen an das Vorsorgereglement 2020 verabschiedet. Abgesehen von einigen redaktionellen Anpassungen, gibt es folgende Änderungen:
- Art. 8 Externe Versicherung; neu kann der Versicherte wählen, ob er Risiko- und Sparbeiträge oder nur Sparbeiträge entrichtet
- Art. 11 Jahreslohn; der Absatz 2 wird gelöscht und die Lohnbestandteile wie Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke etc. in den Absatz 1 integriert
- Art. 15 Abs. 2 Rücktrittsalter; die Bedingung einer Mindestversicherungszeit von 5 Jahren fällt weg
- Art. 15 Abs. 8; bei Wiedereintritt nach einer Pensionierung wird die neue Altersleistung nur noch in Kapitalform ausbezahlt
- Art. 23 Abs. 10 neu; Im Todesfall einer versicherten Person oder eines Bezügers von Invaliditätsleistungen vor dem Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters werden die in die CoOpera Sammelstiftung PUK eingebrachten freiwilligen Einlagen der letzten 5 Jahre als zusätzliches Todesfallkapital ausbezahlt, sofern die Hinterlassenenleistungen gemäss Vorsorgeplan nicht in Abhängigkeit des Altersguthabens definiert sind.
- Art. 32 Abs. 6 Kapitalabfindung; Teilkapitalbezüge können in einem fixen Betrag oder in Teilen des Altersguthabens beantragt werden
- Art. 32 Abs. 9; neu kann auch ein Invalidenrentenbezüger im ordentlichen Rücktrittsalter anstelle der Altersrente den einmaligen Kapitalbezug verlangen
- Art. 33 Abs. 3 Alterskinderrenten; die Höhe der jährlichen Alterskinderrenten beträgt 20% der laufenden Altersrente (bisher nur BVG-Alterskinderrente)
- Art. 35 Abs. 14 Ehegattenrente; der Anspruch auf die Ehepartnerrente endet mit dem Tod des überlebenden Ehegatten oder mit der Heirat.
- Art. 43 Abs. 3 Beitragsbefreiung, Ergänzung indem Beitragsbefreiungen erst gewährt werden, wenn die Dauer der Beitragsbefreiung mindestens 30 Tage beträgt.
- Art. 70 Abs. 3 + 4 Übergangsbestimmungen fallen weg
Zusätzliches Todesfallkapital
Ab 01.01.2021 bietet CoOpera für ihre versicherten Arbeitgeber die Möglichkeit, ein zusätzliches Todesfallkapital in der Höhe vom 100%-igen AHV Lohn zu versichern. Das Todesfallkapital würde im Todesfall einer aktiv versicherten Person oder eines Invalidenrentenbezügers zusätzlich zu den Hinterlassenenleistungen ausbezahlt. Das zusätzliche Todesfallkapital hat eine Erhöhung der Risikobeiträge von 0.3% zur Folge.
Anpassung der Sparbeiträge
Gerne machen wir Sie als Arbeitgeber darauf aufmerksam, dass Sie die Möglichkeit haben, die bestehenden Sparbeiträge für die Mitarbeitenden zu erhöhen. Dies im Sinne einer Kompensationsmassnahme, um die Reduktion des Umwandlungssatzes (2020 = 6.2% und 2021 = 6% für 64-jährige Frauen und 65-jährige Männer) abzufedern. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich in der Verwaltung.
Sifo-Beitrag (Sicherheitsfonds)
Der Sicherheitsfonds BVG ist eine Einrichtung, welcher für registrierte Vorsorgeeinrichtungen gemäss Art. 48 BVG unter anderem die Aufgabe hat, Zuschüsse bei ungünstiger Altersstruktur zurück zu vergüten. Bisher haben sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber auf dem BVG-pflichtigen Lohn einen Beitrag bezahlt. Dieser beträgt 0.12% vom BVG Lohn und wird anteilsmässig auf den Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Die CoOpera Sammelstiftung PUK hat nun entschieden, ab 01.01.2020 diese Beiträge nicht mehr bei den Versicherten und Arbeitgebern zu verlangen, sondern diese Beiträge als Pensionskasse zu finanzieren. Dadurch werden sich Ihre Kosten etwas reduzieren. Ein durch den Sicherheitsfonds BVG allfälliger errechneter Zuschuss wird somit nicht mehr dem Arbeitgeber gutgeschrieben, sondern da die Finanzierung vollumfänglich durch die CoOpera Sammelstiftung PUK erfolgt, auch der PUK gutgeschrieben.
- Donnerstag, 30. April 2020, von 9 bis 12 Uhr im Hotel Arte in Olten
- Donnerstag, 22. Oktober 2020, von 9 bis 12 Uhr im Novotel Hotel Bern Expo in Bern
Bitte melden Sie sich bei Beatrice Schmid an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die einen loben die Schweizer Altersvorsorge als eine der besten der Welt. Andere sehen das 3-Säulen-Prinzip in Schieflage, wenn nicht gar zusammenbrechen. Die AHV sei am Limit, die 2. Säule in der Rendite- und Umverteilungsfalle, die 3. Säule unter enormem Erwartungs-Druck. Bundes-Politikerin Anita Fetz wird über den politischen Diskurs in der Altersvorsorge Auskunft geben, aus erster Hand Fragen zur langfristigen Altersvorsorge beantworten und aufzeigen, welche Ansätze Bundesrat Berset verfolgt. Unternehmer und Autor Matthias Wiesmann wird sich die Kapitaldeckung vorknöpfen. In professionell moderierten Seminargruppen werden Lösungsansätze für die Zukunft der Altersvorsorge erarbeitet. Die Themen: Geld und Solidarität, Kosten AHV/BVG, allg. Vorsorgefragen, Kapitaldeckung/Umlage. Anmeldungen für die Tagung im Kosthaus Lenzburg ab sofort per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Achtung: Platzzahl beschränkt.
Das Tagungsprogramm finden Sie hier101.41 kB
In Hazoua, Südtunesien, konnte die Biodynamische Kooperative BeniGhreb dank Schweizer Experten und Geldgebern in eine nachhaltige Zukunft aufbrechen. 140 Bauernfamilien aus dem Beduinen-Stamm der BeniGhreb schlossen sich 2000 zur gemeinsamen Vermarktung ihrer Datteln zusammen und liessen sich Fair Trade und biodynamisch zertifizieren.
Dies war mit Leidensdruck verbunden. In den wildwestähnlichen Vermarktungsstrukturen herrscht das Recht des stärkeren Abnehmers gegenüber den unorganisierten Kleinproduzenten. Von den Vermarktern war keine Hilfe in Sicht, um von der «einmal pro Jahr Geld»-Kultur und dubiosen Einkäufern loszukommen.
Erst die Schaffung einer eigenen Verarbeitungszentrale gab den Bauern die Möglichkeit, selbst zu verkaufen. Doch damit tauchten gleich neuen Probleme auf. Die Landwirte mussten sich mit Konsumentenfragen und Wünschen herumschlagen und eine Kommunikationskultur lernen und praktizieren.
BeniGhreb Datteln sind heute ein Qualitätslabel
Die Landwirte verfolgten das Ziel einer nachhaltigen Produktion ohne Pestizide aus eigenen Ressourcen jahrelang weiter und schlugen schliesslich einen neuen Weg ein, weg aus der anonymen Vermarktung. BeniGhreb Datteln sind heute im Biofachhandel für ihre Qualität und das ökologische und soziale Engagement der Bauernfamilien bekannt.
CoOpera unterstützt die Kooperative bereits seit vielen Jahren, erst mit einem Kampagnenkredit und nun zwischenzeitlich auch als Teilhaber. Im richtigen Moment hat CoOpera den Schritt in verbindlichere Zusammenarbeitsformen unterstützt und damit den Übergang vom Pionierprojekt des Biolandbaus zu einer professionelleren Ausrichtung begleitet.
Aus einem fast familiären Projekt mit einem Jahresexport von maximal 60 Tonnen Datteln ist eine mittlere Exportfirma entstanden. Mehr und mehr Familien sind dazu gestossen, für deren Zukunft die Initiative Verantwortung trägt. Gegenwärtig wird ein neuer Businessplan erarbeitet und gleichzeitig eine griffige Ausrichtung am Markt ins Auge gefasst. Die Exportmenge der Kooperative ist auf 1000 Tonen angewachsen. Die Demeter Datteln sollen ohne Verluste auf dem sinnvollsten und besten Weg zu den bewussten Konsumentinnen finden.
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«Die CoOpera Beteiligungen AG ist seit vielen Jahren bei BGH engagiert. Weil wir uns vor Ort überzeugen konnten, dass hier mehrschichtig Sinnvolles gemacht wird. Kommt dazu, dass Unternehmen, bei welchen CoOpera durch die Bio Development AG engagiert ist, beste bio-dynamische Datteln erhalten können. Einmal mehr schliessen sich so wertvolle Kreise».
Markus Lüthi, Delegierter des Verwaltungsrates und Geschäftsführer der CoOpera Beteiligungen AG."
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Mindestens so wichtig wie das stolze Label, welches wohl die besten Datteln im Markt auszeichnet, sind die Menschen, welche sich dank der Kooperation verwirklichen können. Aufgezeigt am Bau des neuen Gästehauses, das dank der Kooperation realisiert werden konnte.
Hazoua hat über 7000 Einwohner und hatte kein Gästehaus. Wer dort übernachten wollte, (die meisten Tunesier würden es eher als ein «Müssen» bezeichnen.) fand nichts ausser einer Tankstelle, ein paar mit arbeitslosen Männern besetzte Strassencafés und einige Ladenkioske mit den nötigsten Lebensmitteln.
Schon früh haben sich die Bauern aus der Kooperative gewünscht, ein eigenes Gästehaus zu bauen, um alle Besucher, vom Dattelfan bis zum Bioinspektor, beherbergen zu können. Die muslimische Landtradition tut sich aber schwer mit einer Bed-and-Breakfast-Kultur. Es ist kompliziert, Fremde (Männer) im eigenen Haus, welches in der Regel ganz von den Frauen regiert wird, unterzubringen. Ein Gästehaus, aus eigener Kraft erbaut, würde also die ideale Ergänzung zu ihrem Projekt sein. Gesagt, getan, alle Hebel wurden in Bewegung gesetzt.
Erst war es schwierig an einem korrupten Diktator vorbeizukommen, danach kamen die Wirren der Revolution. Sie haben viele Europäerinnen und Europäer verunsichert und vom Reisen abgehalten und die Arbeiten kamen nur langsam voran. Durch den postrevolutionären Terrorismus ist der Individualtourismus in Tunesien nun komplett eingebrochen. Es gibt heute kaum Saharatourer mehr, die noch einmal auf tunesischem Boden duschen wollen, bevor sie in die Wüste verschwinden.
Die Bauern haben in ihren kurzen arbeitsfreien Zeiten zwischen Palmenpflege und Ernte fleissig Lehmziegel getrocknet, gemauert und geschreinert. Das Gästehaus ist bereit für Gäste aus Europa, aus der Welt und aus der Nähe.
Inzwischen sind nämlich viele Tunesierinnen und Tunesier, Schulen, Projektegruppen und weitere auf das Projekt in Hazoua aufmerksam geworden. Sie interessieren sich für die biodynamische Anbauweise, die wassersparende Bewässerung, den Anbau von salzverträglichen Futterpflanzen, die Massnahmen zum Energiesparen und die super Qualität der Datteln.
All diese Leute, oft Studenten und junge Menschen, welche selbst Projekte in Tunesien anregen möchten, suchen Austausch und Inspiration in der Oase. Sie möchten in Hazoua übernachten, tagen, sich verpflegen und Exkursionen machen. Doch ihre Mittel sind äusserst beschränkt. Sie sind teils selbst auf Unterstützung angewiesen.
Die Kooperative fragt sich: Können wir das nicht unterstützen? Die Bauern in Hazoua haben sich in den letzten Jahren viel Knowhow für die Zukunft in der globalisierten Welt angeeignet. Sie haben sich erfolgreich dem anonymen Markt entzogen. Sie haben Wege im fortschreitenden Klimawandel gefunden, um ihre kostbaren Ressourcen wie Boden, Wasser, Biodiversität und Energie zu schonen. Das sind ganz kostbare Errungenschaften, welche auch andere zu erwerben suchen.
Das Gästehaus in Hazoua könnte in dieser Krisenzeit eine Oase der ökologischen und selbstbestimmten Lebensweise in Tunesien werden. Wenn es gelänge, die Kosten für den Aufenthalt für Projektinteressierte tief zu halten und das Gästehaus für Tagungen, Führungen, Seminare, Exkursionen zu öffnen, würde das Ökogästehaus voll sein. Das Gästehaus sollte nicht wegen der fehlenden Eurotouristen kurz vor der Vollendung stecken bleiben und leer stehen, wenn es ein so wichtiger Kristallisationspunkt für die Entwicklung in Tunesien sein könnte, so die Meinung der Verantwortlichen.
Mit Spenden möchten wir das Gästehaus unterstützen und die Bauern von Hazoua ermutigen, ihre Erkenntnisse und Ergebnisse aus den Projekten in Tunesien bekannt zu machen und mit engagierten Leuten aus ihrem eigenen Land zusammenzuarbeiten. Das Gästehaus könnte dazu einen entscheidenden Beitrag liefern.
Wir freuen uns auf alle Spenden und Anregungen für dieses Projekt. Für mehr Infos stehen wir gerne zur Verfügung.
Dr. Reto Ingold, Oekologie & Innovation, Basel
Spendenkonto bei ACACIA, Basel Konto ACACIA 2.488.0 8392
PC 40-963; IBAN CH13 0839 2000 0000 2488 0; BIC RAIFCH22XXX
Bilder und Copyright: Reto Ingold.
Brigitte K., seit wann sind Sie Kundin im Öpfelbaum?
Brigitte K.: Ich kann mich als «Kundin der ersten Stunde» bezeichnen und habe schon vor dreissig Jahren im Öpfelbaum eingekauft.
Was ist Ihnen im neuen Öpfelbaum als Erstes aufgefallen?
Der neue Öpfelbaum ist viel geräumiger und alles wirkt frischer. Der Gemüsebereich war am alten Standort schon gut, präsentiert sich aber heute noch viel einladender. Auch bei den Mitarbeitenden ist die Freude über den neuen Laden spürbar. Ich werde immer von einem frischen Strahlen empfangen, wenn ich den Öpfelbaum betrete.
Wie finden Sie das neue Konzept mit dem grossen Theken- und Bistrobereich?
Beides gefällt mir sehr gut und trägt zur Aufwertung des Öpfelbaums bei. Einzig beim Bistro sehe ich noch Verbesserungsansätze. Für meinen Geschmack dürfte es noch ein wenig einladender sein. Durch Ergänzungen mit dekorativen Elementen könnte hier schon ein grosser Mehrwert erreicht werden.
Für welche Einkäufe kommen Sie in den Öpfelbaum?
Ich kaufe eigentlich fast alles im Öpfelbaum. Nur Fisch und Fleisch kaufe ich in der nahegelegenen Metzgerei. Zudem besuche ich hin und wieder den Markt. Marktbesuche gehören für mich einfach dazu und ich geniesse das geschäftige Treiben.
Was schätzen Sie am neuen Öpfelbaum besonders?
Dass ich hier ein breites Sortiment an regionalen Produkten finde, welche alle meine Bedürfnisse abdecken. Die biologische Herstellung und der faire Handel der Produkte sind mir sehr wichtig. In Uster wird nur der Öpfelbaum diesem Anspruch gerecht.
Bio Partner sucht Bio-Unternehmer
Das Programm «Renaissance» wurde mit der Wiedereröffnung des Öpfelbaums erfolgreich lanciert. Bio Partner ermutigt Menschen mit einem ausgeprägten Unternehmergeist, ihren eigenen Bioladen zu eröffnen und dem Beispiel des Öpfelbaums zu folgen. Bei der Ermutigung muss es jedoch nicht bleiben. Bio Partner packt selber an und will Macherinnen und Macher beim Machen unter die Arme greifen. Menschen mit innovativem Charakter, betriebswirtschaftlicher Denke und dem Mut sich auf Neues einzulassen, stossen bei Bio Partner auf offene Ohren. Der Bio-Grosshändler möchte gemeinsam mit mutigen Unternehmerinnen und Unternehmern zu einer vielfältigeren und attraktiveren Bio-Branche beitragen.
https://www.biopartner.ch/renaissance
Werden auch Sie Bio-Unternehmer:
Bio Partner Schweiz AG
Bio Partner Schweiz AG ist der führende Dienstleister und Grosshändler im Bio-Markt Schweiz. Über 250 Mitarbeitende bedienen Kunden im Biofachhandel, Detailhandel, in der Gastronomie und der verarbeitenden Industrie mit einem Vollsortiment an Bio-Produkten. Ihr Kernauftrag ist ihr einzigartiger Beitrag an eine existenzsichernde und nachhaltige Landwirtschaft, einen starken Biofachhandel und die gute Verfügbarkeit besonders hochwertiger biologischer Lebensmittel für bewusste Konsumenten.
Rudolf Steiner entwickelte in seinem philosophischen Hauptwerk "Die Philosophie der Freiheit" eine Ethik, die auf der freien Individualität gründet, den ethischen Individualismus.
Am Freiheitsgedanken anknüpfend, untersuchte er in seinen sozialwissenschaftlichen Schriften und Vorträgen, „wie der soziale Organismus beschaffen sein muss, damit der einzelne Mensch sich frei entwickeln kann.“ Er entfaltete die Idee der Dreigliederung des sozialen Organismus, die er vor 100 Jahren, im November 1917, erstmals öffentlich vorstellte.
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Wir bedauern diesen Entscheid sehr, freuen uns aber für und mit Wing Tran für ihre Neuorientierung. Für ihren grossen, unermüdlichen Einsatz zugunsten der CSPUK bedanken wir uns herzlich und wünschen ihr für ihre Zukunft alles Gute.
Ebenfalls per Ende August 2019 hat uns Marc Bachofner, Kundenbetreuer, verlassen. Marc Bachofner unterstützte die Vorsorge während der letzten 8 Monate mit einem Beschäftigungsgrad von 50%. Als Familienvater hat er nun ab September 2019 wiederum eine 100%-ige Stelle angenommen. Auch ihm danken wir herzlich für seinen Einsatz und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.
Nicht erstaunlich, denn selbst der Nationalrat war von der Materie in den 1970er Jahren heillos überfordert. Jedenfalls stellte der Ständerat, als er an der Reihe war, das Werk des Nationalrats gleich auf den Kopf. Es wäre nicht finanzierbar gewesen.
Doch eigentlich ist die Idee der Altersvorsorge zunächst ganz einfach: Der Wirtschaft kommt die Aufgabe zu, für die noch nicht und die nicht mehr im Arbeitsleben Stehenden zu sorgen. Es gibt Kinderzulagen, es werden Schulen eingerichtet und es gibt Alters- und Invalidenrenten. Doch welches ist die «Schnittstelle» oder die «Zapfstation», an welcher etwas vom Wertschöpfungskreislauf der Wirtschaft hinüber in die Welt der – beschränken wir uns auf diese – nicht mehr Erwerbstätigen abgezweigt wird?
Vor 50 bis 100 Jahren war die Antwort naheliegend, weil damals noch jede Wertschöpfung mit dem Einsatz von viel Arbeitskraft verbunden war: Vom Lohn sollte etwas abgezweigt werden. Etwas anschaulicher dargestellt: Als nach dem 2. Weltkrieg die AHV realisiert wurde, war der Bauer bei der Heuernte mit einem halben Dutzend Helfer unterwegs: einer führte das Pferd, einer war hoch oben auf dem Heuwagen, zwei gaben ihm mit Gabeln das Heu hinauf, zwei (oft Frauen oder Kinder) zogen den Rechen hinter dem Wagen her. Sechs Menschen arbeiteten damals – und heute ist es gerade noch einer, der auf dem Traktor sitzt. Das nennt man Rationalisierung. Im Prinzip leisteten damals sechs Menschen Lohnbeiträge an die Altersvorsorge – heute noch einer. Der Ladewagen zahlt nichts.
Ist aufgrund dieser Veränderungen die Politik oder sind die Fachleute auf neue Gedanken gekommen? Keineswegs. Dass die AHV ergänzend mit Mehrwertsteuer-Prozenten finanziert wird, empfindet man weit herum als Systembruch. Dass auch der Ladewagen zahlen könnte, wird nicht diskutiert – obwohl dies faktisch doch praktiziert wird. Nehmen wir an, es gäbe einen Heuladewagen-Fonds, der Ladenwagen finanziert und zur Nutzung zur Verfügung stellt (so wie es landwirtschaftliche Maschinenringe gibt oder eine europäische Gesellschaft zur Finanzierung von Eisenbahnmaterial), dann könnten Einrichtungen der Al-tersvorsorge Fonds-Anteile kaufen und mit den Erträgen Renten auszahlen. Genau das macht man in der 2. Säule. Man kann also nicht behaupten, das Kapital beteilige sich nicht an der Altersvorsorge.
Was die oben als einfach bezeichnete Idee kompliziert macht, ist vor allem die Zeitverschiebung zwischen Einzahlung und Auszahlung, die mit der 2. Säule bzw. mit dem Kapitaldeckungsverfahren eingeführt worden ist. Plötzlich muss Geld «aufbewahrt» werden und es sind verschiedene Annahmen notwendig, die sich über mehrere Jahrzehnte bewahrheiten sollten, vor allem Annahmen zum Wirtschaftsgang, zur Zinsentwicklung usw.
Eine weitere Annahme, die heute oft im Zentrum der Diskussion steht, ist die Lebenserwartung. Wer länger lebt, bezieht länger Rente. Das betrifft – mindestens auf den ersten Blick – sowohl die 1. wie die 2. Säule gleichermassen. Wenn die 1. Säule über die richtige «Schnittstelle» alimentiert wird, müsste das aber nicht zum Problem werden. Denn so lange die Wirtschaftsleistung (BIP) pro Kopf der Bevölkerung steigt oder zumindest gehalten wird, was heute unabhängig von Alterung und zunehmendem Erwerbslosenanteil (Flüchtlinge) der Fall ist, ist die Finanzierung der Renten gesichert (oder sicherbar).
Bleiben noch Annahmen zur Wirtschaftsentwicklung: Hier ist klar, dass es kein Rentensystem geben kann, das auf Dauer mehr leistet, als die Volkswirtschaft hergibt. Also muss hier ein Steuerungselement eingebaut sein, das die Rentenentwicklung von der Wirtschaftsentwicklung abhängig macht – wohl am besten mit einem ausreichenden Kapitalpuffer, um Härten zu vermeiden.
Der freisinnige Nationalrat und Industrielle A.C. Brunner (Landis & Gyr) stellte in der Debatte der 1970er Jahre fest, dass das Umlageverfahren (AHV) einen Wirkungsgrad von annähernd 100% habe – ganz im Unterschied zum Kapitaldeckungsverfahren, wie er feststellte. Hier geht man davon aus, dass über die ganze Beitrags- und Auszahlungsdauer pro Versicherten Kapitalverwaltungskosten im Umfang einer Jahresrente entstehen. Dieses Thema wurde anhand der Umwandlungsdiskussion heftig und kontrovers diskutiert («Rentenklaus»). Was nie – auch nicht im Rahmen der BVG-Diskussion der 1970er Jahre – ernsthaft diskutiert worden ist, ist der volkswirtschaftliche Einfluss der immensen angesparten Kapitalmenge. Dass die Grundstückpreise massiv steigen, sei halt Markt, aber nicht Nebenwirkung einer Fehlkonstruktion.
Welche Rolle sollen Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren in der Zukunft spielen? Es wäre gut, wenn Fachleute und Politiker einen Schritt zurück tun und das Thema mit etwas Distanz betrachten würden. Der Notstand bei den Pensionskassen, der durch die Negativzinsen hervorgerufen wurde, könnte ein Anlass dazu sein.
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