Das gesamte Essay von Jean-Marc Decressionnière finden Sie hier: 100 Jahre Dreigliederung - Teil IV173.79 kB
Es erschien zuerst in der Kundenzeitschrift Transparenz (Nr. 78) der Freien Gemeinschaftsbank Basel.
Infolge Revision des Ergänzungs-leistungsgesetzes (ELG-Reform) hat dies freiwillige Weiterversicherungsmöglichkeiten gemäss Art. 47a BVG zur Folge. Versicherte Personen, deren Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber nach Vollendung des 55. Altersjahres aufgelöst wird, können neu im bisherigen Umfang in der CSPUK bleiben. Um diese freiwillige Weiterversicherungsmöglichkeit in Anspruch zu nehmen, muss uns zwingend eine Kopie des schriftlichen Kündigungsschreibens des Arbeitgebers vorliegen. Der Antrag für die freiwillige Weiterversicherung muss zudem innerhalb von 30 Tagen nach dem Austritt vorliegen (sie werden direkt von uns angeschrieben). Die versicherte Person muss sowohl Arbeitnehmer- wie Arbeitgeberbeiträge finanzieren. Sie hat zudem die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie nur für die Risikoleistungen (Tod und Invalidität) weiterhin versichert bleibt oder ob sie auch die Sparbeiträge (Altersrente) weiterhin äufnet. Geschuldet sind in jedem Fall die Risikoleistungen und die Verwaltungskosten. Diese freiwillige Weiterversicherung kann längstens bis zum ordentlichen Pensionierungsalter weitergeführt werden. Wenn eine versicherte Person eine neue Arbeitsstelle hat, wird die Freizügigkeitsleistung an die neue Vorsorgeeinrichtung überwiesen.
Die Rückzahlung eines WEF-Vorbezuges (Wohneigentumsförderung) ist neu bis zur Entstehung des reglementarischen Anspruchs auf Altersleistungen möglich.
Zusätzliches Todesfallkapital
Die CoOpera Sammelstiftung PUK bietet ab 01.01.2021 die Möglichkeit, dass Arbeitgeber für ihre Mitarbeitenden ein zusätzliches Todesfallkapital in der Höhe des AHV-Lohnes mitversichern können. Dies hat eine Erhöhung des Risikobeitrages von 0.3% zur Folge. Das zusätzliche Todesfallkapital würde im Bedarfsfalle dem Ehegatten, Lebenspartner (Konkubinatspartner; wenn mit Unterstützungsvertrag bestätigt) oder den Anspruchsberechtigten gemäss Art. 39 Abs. 2 des Vorsorgereglements ausbezahlt.
Überbrückungsrente
Gemäss unserem Vorsorgereglement kann nach vollständigem Einkauf in die reglementarischen Leistungen auch eine Vorfinanzierung einer Überbrückungsrente getätigt werden. Dazu sind neu im Vorsorgereglement die Tarifsätze entsprechend abgebildet.
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Finanziell mit dem Kauf und ideell, kulturell und sozial nach dem Vorbild des ehemaligen Fabrikareals der Hanro, das die CoOpera Immobilien AG zusammen mit der Edith Maryon Stiftung und «denkstatt» zu einem vielfältig genutzten städtischen Raum erfolgreich entwickelt hatte.
Solidarwirtschaftliches Handeln als Maxime
Seit dem Einstieg der CoOpera 2015 ist das Ziegelhofareal auf dem besten Weg, zu einem neuen lebendigen und vielfältig genutzten städtischen Arbeits-, Kultur- und Lebensraum zu werden. Bereits während der Zwischennutzung erlebten die Mieter und Nutzer auf dem Gelände die CoOpera als verständnisvolle Partnerin. Sowohl als Förderin des Sozialen und Kulturellen wie auch als Hüterin der kommerziellen Bestandteile innerhalb des Gesamtvorhabens.
CoOpera entschied sich dafür, den Grossteil der Gebäude zu erhalten. Für die Entwicklung und Begleitung des städtebaulichen Transformations-Prozesses beauftragte sie Basler Planungsbüro «denkstatt» und «aubüro in situ». Über 11'000 Quadratmeter stehen zur Verfügung. Barbara Buser, Geschäftsführerin von denkstatt, wünschte sich und erarbeitete Pläne für eine Nutzung nach dem Vorbild des Gundeldinger Felds in Basel, sprich eine möglichst facettenreiche Mieterschaft, die den Ort während des ganzen Tages und auch am Wochenende belebt.
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Erste Lichtblicke schon jetzt.
Ein schönes Beispiel ist das jährliche Kulturfestival «Lichtblicke». Ein Viertel der Veranstaltungen finden auf dem Ziegelhof-Areal statt. Das zeigt: Für die Kulturszene Liestals hat das Gelände eine wichtige Funktion. So können sich Menschen und neue Formen auf dem Areal ausprobieren. Sie werden begleitet, gefördert. Sie eignen sich das Areal an und kommen auf Ideen, welche die Planer nie in Betracht gezogen hätten. Das ist typisch CoOpera.
Dass für schrittweise, niederschwellig instandgesetzte Räume in Liestal ein grosses Bedürfnis besteht, zeigt der vielfältige Mix an Aktivitäten, Läden, Mietern in der jetzigen Phase der Übergangs- und Zwischennutzung. Es wurden und werden miteinander Lösungen gefunden, die für die Unternehmen und für die CoOpera mit ihren Investitionserwartungen funktionieren und darüber hinaus einen Mehrwert auf dem Areal generieren. Das Areal entwickelt sich «dialogisch».
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Im Dialog zu neuen Höhen.
Durch eine Ausnahmegenehmigung der Stadt Liestal war es möglich, die Abfüllhalle in eine Boulderhalle umzunutzen. Man ist offen, schaut aber trotzdem genau hin, verlangt bei sensiblen Projekten eine Machbarkeitsstudie. Die weitere Etappierung hängt davon ab, ob Stadt und Bevölkerung den neuen Quartierplan, den denkstatt, in situ und CoOpera zusammen mit der Stadt erarbeitet haben, annehmen.
Darin nimmt die «alti Braui» eine wichtige Scharnierfunktion ein. Sie verknüpft die Altstadt mit dem Areal. Bei einem Umbau können die Brandschutzmassnahmen angepasst und die sanitären Anlagen, die elektrische Verteilung und die Tragstruktur baulich ertüchtigt werden. Bereits sind zwei Mini-Brauereien auf dem Ziegelhofareal wieder aktiv. Allerdings erst auf Zusehen hin, bis dann der neue Quartierplan in Kraft ist.
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Offen für partizipative Wohnformen.
Für den Bereich des zuletzt gebauten Sudhauses ist im Quartierplan ein Neubau vorgesehen. Je nachdem, wer hier einzieht, wird sich das Aussehen des Gebäudes verändern. Aktuell ist einzig das Volumen definiert. Generell haben interne Studien die Kleinteiligkeit des Areals aufgenommen. Gerade die kleinen Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss funktionieren gut. Dafür gibt es in Liestal weiterhin eine grosse Nachfrage, aber wenig Angebot. Die städtebauliche Idee ist, die Meyer-Wiggli-Strasse als Handwerksgasse zu etablieren. Und die Geschosse darüber mit alternativen Wohnformen zu belegen. Hier kann sich die CoOpera ein partizipatives Projekt vorstellen. Nach letzten Bereinigungen wurde der neue Quartierplan an den Stadtrat weitergegeben. Er kommt im Frühling 2021 zur Abstimmung. Ein weiteres vorbildliches Engagement der CoOpera Immobilien AG ist auf guten Wegen.
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«Mit Vorsorgekapital anders umgehen – Die CoOpera setzt auf Realwirtschaft» ist ein denkwürdiges und wertvolles Jubiläumsbuch zum 35jährigen Bestehen der CoOpera Sammelstiftung PUK. Matthias Wiesmann widmet sich darin nebst der Vorsorge auch verschiedenen anderen Formen des solidarwirtschaftlichen Handelns, so auch einem anderen Umgang mit Boden und mit Bankeinlagen. Die Einleitung verfasste Udo Herrmannstorfer, das Nachwort Daniel Maeder. Die Lektüre lohnt sich in diesen aussergewöhnlichen Zeiten ganz besonders.
Quelle: Futurum Verlag
Das CoOpera-Buch zum Jubiläum, ISBN: 978-3-85636-264-5, kann ab sofort in allen Buchhandlungen bestellt und auch direkt vom Verlag bezogen werden: Zur Buchbestellung beim Futurum Verlag
Sie haben nach einem Unfall, einer schweren Erkrankung oder einer einschneidenden Lebenskrise zeitweise den Boden unter den Füssen verloren? Sorgfältig unterstützen wir Sie im Erarbeiten von neuen Perspektiven und zielführenden Strategien. Dabei koordinieren wir mit Ihnen gemeinsam im Hilfsnetzwerk Ihren Wiedereinstieg oder Neustart.
1. Case Management der RehaSchmiede
Unsere Arbeit für Sie setzt dort an, wo versicherungsinterne Care und Case ManagerInnen anstehen:
Bei Aufgaben, die eine therapeutische Grundausbildung erfordern oder in Spezialbereiche wie Stellenvermittlung und Job Coaching reichen. Case Management heisst für uns, einen Weg mit Ihnen zu finden, der mit Ihren Ressourcen und Potenzialen übereinstimmt, ohne den Realitätsfokus aus den Augen zu verlieren.
2. Ihr Anliegen
Sie selber, Angehörige, Versicherungsnehmende oder Mitarbeitende möchten aktiv nachhaltige Perspektiven klären. Sie suchen Unterstützung durch eine Fachkraft, die Sie bei der Integration ganzheitlich und umsichtig unterstützt und die Eingliederung professionell Schritt für Schritt begleitet. Sie möchten Verantwortung übernehmen und Ihre Zukunft unabhängig und aktiv gestalten.
3. Unser Angebot
• Umfassende Standortbestimmung, Reha-Assessment und Reha-Potenzial-Analyse
• Ganzheitlich, bedürfnisorientierte inter-disziplinäre Fallkoordination
• Pragmatische, wirtschaftsnahe Eingliederung und Supported Employment (Unterstützte Beschäftigung)
4. Ihr Nutzen
• Innere Ausrichtung, Mobilisierung der Kräfte in Hinblick auf eine sinnstiftende Perspektive
• Klärung konkreter Prozessschritte durch Koordination des Hilfsnetzwerkes und Sicherstellen des Kommunikations-Flusses
• Zielgerichtete Integration durch individuelle, massgeschneiderte Wiedereingliederungsprojekte
Referenz
„Die Kombination von Engagement, Einfühlsamkeit und Kompetenz, die Herr Bertsch der Reha Schmiede in von ihm betreute Fälle einbringt, hat uns in ebenso hohem Masse überzeugt wie die Erfolge, die er verzeichnen konnte. Wir können Martin Bertsch als Case Manager (...) nachdrücklich empfehlen.“ Jonathan Bodenheimer, Leiter Ressort CM, PKRück
Die RehaSchmiede bietet für alle Interessierten, sogar kostenlos, einen Gesundheits-Test an (https://www.rehaschmiede.ch/gesundheitstest/). Ein erster Schritt, um sich persönlich, ganz allein mit der aktuellen Situation zu befassen. Damit alsdann abgeklärt werden kann, wie die Reha Schmiede eine versicherte Person aktiv unterstützen kann, benötigt es ein erstes Vorgespräch. Für dieses erste Vorgespräch konnten wir zusammen mit der Reha Schmiede einen Grundpauschalpreis von CHF 100.00 ausmachen. Nehmen Sie doch auch Rücksprache mit Ihrer Personalabteilung. Evtl. ist der Arbeitgeber ja bereit, Sie zu unterstützen oder sogar den Pauschalpreis zu übernehmen. Gerne teilen wir Ihnen die Koordinaten der RehaSchmiede mit:
RehaSchmiede | Integration mit Hand und Fuss
Hohfluhstrasse 2, 3852 Ringgenberg | Beratungsstandort Bern: Gesundheitszentrum Bollwerk, 3011 Bern
T +41 33 827 90 70 | M +41 79 703 96 37 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | www.rehaschmiede.ch
In der Tagung wollen wir mit Euch zusammen die formulierten Massstäbe konkret anlegen an das Geschaffene, mit den Sinnen wahrnehmen und auch anhand von Zahlen und Fakten (Mieten, Anlagekosten, Anteil Material- und Lohnkosten…) abwägen, inwieweit die am Ausgangspunkt formulierten Ziele und Werte erreicht und geschaffen wurden. Das genaue Programm mit weiteren Informationen finden Sie hier: Einladung ARGE-Tagung 18.9.2020 515.23 kB
Bitte melden Sie sich bis spätestens 14. September 2020 über den Link https://doodle.com/poll/7f6ega34ifgvg9ky an oder ab. Auch Begleitpersonen und Gäste sind herzlich willkommen.
Wir freuen uns auf einen regen Austausch.
Herzliche Grüsse
Ihre CoOpera.
Bildquelle: M. Wiesmann
In Impulsreferaten von Max Ruhri, Yves Wegelin und Matthias Wiesmann und im anschliessenden Podiumsgespräch, moderiert von Viktoria Schwab, diskutieren die Anwesenden den anderen Umgang mit Vorsorgegeld und Bankeinlagen. Matthias Wiesmann, Buchautor und Mitgründer von CoOpera, schildert in seinem neuesten Buch «Mit Vorsorgekapital anders umgehen» eine Erfolgsgeschichte im Bereich solidarwirtschaftlichen Handelns. Er stellt es an diesem Abend vor und gibt darin einen hoffnungsvollen Ausblick auf einen anderen Umgang mit Geld und Boden. Die Pensionskasse CoOpera setzt bei ihren Anlagen seit jeher bewusst auf Realwirtschaft. Die Freie Gemeinschaftsbank engagiert sich für einen nachhaltigen Umgang mit Geld. Beide Unternehmen setzen sich dem Spagat zwischen der Anpassung an ökonomische Strukturen und der Wahrnehmung ihrer sozialen Verantwortung aus. Die brennende Aktualität dieser Fragen hat sich durch die Entwicklung der vergangenen Monate noch verschärft.
Die Veranstaltung in der Freien Gemeinschaftsbank Genossenschaft, Meret Oppenheim-Strasse 10, Basel, beginnt um 18.30 und dauert bis ca. 21.30 Uhr. Sie findet in Kooperation mit dem Futurum Verlag statt. Es wird hochinteressant.
Anfahrtsplan unter: Anfahrt
Eine Seminarreihe der CoOpera Werkstatt Ausbildung und Entwicklung
Fünf Freitage, 28. August bis 11. Dezember 2020
Kosthaus Lenzburg und Freie Gemeinschaftsbank Basel
Diese Frage beschäftigt heute angesichts der gegenwärtigen Weltlage viele Menschen. Ist der Kapitalismus alternativlos oder existieren noch andere Modelle? Und wenn ja: Sind das Utopien oder gibt es bereits Erfahrungen aus der Praxis?
Die Seminarreihe Wirtschaft verstehen und gestalten, veranstaltet von der CoOpera Werkstatt Ausbildung und Entwicklung und unterstützt von der Freien Gemeinschaftsbank, beleuchtet Fragen rund um die assoziative Wirtschaftsweise:
Das Seminar bietet Raum zum Nachdenken, Diskutieren, Erleben und Vernetzen.
Die Seminarreihe ist für alle Interessierten offen und ist besonders geeignet für Mitarbeitende antrhopoposophischer Institutionen, die Rudolf Steiners Anregungen für das Wirtschaftsleben kennenlernen möchten.
Preis 1'500.- inkl. Unterlagen / Vergünstigung nach Absprache möglich.
Anmeldung unter https://coopera.ch/veranstaltungen
Quelle: photocase.de
Es hat noch freie Plätze für unsere beiden Seminare, in welchem Sie etliche Informationen über die 1. Säule ( AHV/IV ), 2. Säule ( BVG ) und 3. Säule ( freie Vorsorge ) erhalten.
Montag, 14. September 2020, 09.00 – 12.00 Uhr
im Hotel Arte in Olten
Donnerstag, 22. Oktober 2020, 09.00 – 12.00 Uhr
im Novotel Hotel Bern Expo in Bern
Anmeldungen bitte direkt an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zustellen oder über die Website vornehmen: https://coopera.ch/veranstaltungen
Quelle: photocase.de
Mehr Geld, weniger Wert
Die Pensionskassen, die ihr Vermögen vorzugsweise in der Finanzwirtschaft investieren, haben in den ersten vier Monaten mit einer Negativ-Rendite von 3.9% zwar einen Schock erlitten, aber durch die insgesamt weiter steigenden Geldmengen (die Nationalbanken pumpen in grossem Stil Geld in die Finanzmärkte, z.B. hat die EZB die Ausweitung der Anleihenskäufe um 750 Milliarden Euro bis Ende dieses Jahres beschlossen, NZZ 19.03.2020) sind namentlich die Aktienkurse bereits wieder am Steigen. Obwohl dieser Umstand letztlich nur dazu führt, dass der Wert des Geldes abnimmt (man muss z.B. für eine Aktie mehr bezahlen, nicht weil die Aktie mehr Wert wäre, sondern weil das Geld an Wert verliert!), so werden diese Pensionskassen wohl bis Ende Jahr wieder mit einer positiven Rendite abschliessen können. Es sei denn, die Massenpsychologie bei den Anlegern verursache einen weiteren Preissturz an den Börsen. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist die Abnahme des Geldwertes eine fragwürdige Entwicklung, denn jeder Bürger, jede Bürgerin wird sie früher oder später zu spüren bekommen.
Auch wenn die COVID-19-Massnahmen bereits ab Mai 2020 wieder schrittweise aufgehoben werden, die aus den Massnahmen folgende weltweite Wirtschaftskrise wird dann erst ihren Anfang nehmen. Die CoOpera Sammelstiftung PUK hat von sich aus für die Mieten März und April, den durch die bundesrätlich verordnete Schliessung direkt betroffenen Mietern einen Mieterlass von 50% gewährt, um Konkurse und als Folge davon Leerstände in unseren gewerblichen Liegenschaften zu vermeiden. Die daraus resultierenden Einnahmeausfälle wird die CSPUK problemlos verkraften können.
Enorme Unterschiede
Hingegen können die Folgen bei den alternativen Anlagen, die bei der CSPUK aus Darlehen und Beteiligungen (private Equity) zur Finanzierung von KMU's bestehen, in keiner Weise abgeschätzt werden. Wir haben Investitionen im Bio-Lebensmittelbereich (Bio Development AG Seon CH und damit Biomilk AG Worb CH, Bio Partner Schweiz AG Seon CH, Bio Company GmbH Berlin DE, ECORNaturaSi Verona IT, NOVUM GmbH Bischofsheim DE, Phönix GmbH Rosbach DE, Super BioMarkt AG Münster DE), die infolge COVID-19 Umsatzzunahmen von 25–40% verzeichnen. Beteiligungen der CoOpera Beteiligungen AG sind zum Teil mit einem Totalausfall der Umsätze betroffen, weil z.B. keine Events mehr stattfinden (Kompotoi AG). Wieder andere sind je nach dem mehr oder weniger betroffen.
Wohl erst in einem Jahr werden wir die Folgen richtig abschätzen können. Wir sind äusserst gespannt, wie sich in einigen Jahren rückblickend die Lage darstellen wird.
Quelle: photocase.de
Die Reichmuth Infrastruktur Schweiz KmGK wurde am 19. Dezember 2014 als Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen im Sinne von Art. 98ff. KAG gegründet. Die ordentliche Dauer der Gesellschaft beträgt zwölf Jahre. Sie kann um zunächst zwei und später ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Kapital- und Gewinnausschüttungen an die Kommanditäre finden fortlaufend während der gesamten Laufzeit des Fonds statt.
Investiert wird in langlebige Infrastruktursachanlagen, die die Basis der gesellschaftlichen Grundversorgung darstellen. Die Gesellschaften halten Anlagen in den folgenden drei Segmenten:
Ende 2019 war der Reichmuth Infrastrukturfonds in folgenden Unternehmen investiert:
Verkehr
Versorgung und Entsorgung
Er investiert in rund 8–15 Infrastrukturanlagen in den drei Bereichen. Für Investoren spielen ESG-Kriterien (ein gängiger Standard nachhaltiger Anlagen) bei der Auswahl von Kapitalanlagen eine zunehmend wichtige Rolle. Die Anlagesegmente des Infrastrukturfonds, soziale Infrastruktur, Verkehr sowie Versorgung und Entsorgung, sind unter ESG-Aspekten grundsätzlich positiv zu beurteilen. Bisher wurden ESG-Kriterien im Investitionsprozess berücksichtigt, jedoch nicht explizit ausgewiesen respektive rapportiert. Die Reichmuth & Co Investment Management AG wird im laufenden Jahr weitere ESG-Aspekte in den Quartalsbericht integrieren. Siehe auch https://www.reichmuthco.ch/instrumente/infrastruktur.html.
Lebenspartner
Der Lebenspartner (=Konkubinatspartner) kann gemäss Vorsorgereglement der CoOpera Sammelstiftung PUK dem Ehegatten unter gewissen Voraussetzungen gleichgestellt werden. Dabei kann der zu bezeichnende Lebenspartner von unterschiedlichem oder gleichem Geschlecht sein. Der versicherungstechnisch wichtigste Punkt hier ist jedoch, dass uns zwingend ein sogenannter Unterstützungsvertrag zu Lebzeiten und somit sowohl von Ihnen persönlich wie auch vom begünstigten Lebenspartner selbst, mitunterzeichnet eingereicht werden muss. Sie finden das Formular zum Einsenden unter www.coopera.ch/dokumente/versicherte/Unterstützungsvertrag. Mit dem Unterstützungsvertrag wird die vorsorgerechtliche Stellung des überlebenden Lebenspartners an jener eines klassischen Ehegatten angeglichen.
Natürlich gelten auch hier gewisse Voraussetzungen, welche erfüllt sein müssen, um allenfalls Leistungen zu erhalten, wie zum Beispiel, die versicherte und die begünstigte Person (Lebenspartner) unverheiratet sind, nicht in einer eingetragenen Partnerschaft leben und zusammen in den letzten 5 Jahren eine ununterbrochene Lebensgemeinschaft in einer ausschliesslichen Zweierbeziehung am gleichen Wohnsitz und in demselben Haushalt führen. Die genauen Voraussetzungen finden Sie ebenfalls in unserem Vorsorgereglement. Für Fragen steht Ihnen aber auch das Vorsorge-Team gerne zur Verfügung.
Begünstigter
Wenn eine aktiv versicherte Person vor dem Bezug der Altersrente und vor dem effektiven Altersrücktritt (Pensionierung) stirbt, ohne dass sowohl Ehegatten- oder Lebenspartnerrenten und auch keine Rente an einen geschiedenen Ehegatten zur Auszahlung gelangen, so besteht ein Anspruch auf das Todesfallkapital. Das Todesfallkapital beinhaltet die vorhandene Austrittsleistung (Freizügigkeitsleistung) per Todestag. Die Auszahlung des Todesfallkapitals setzt eine gewisse Reihenfolge, unabhängig vom Erbrecht, voraus, die regelt, wer Anspruch auf dieses Guthaben hat.
Um Begünstigte bei der CoOpera Sammelstiftung PUK zu hinterlegen, gibt es ebenfalls ein entsprechendes Formular, welches uns eingereicht werden muss. Sie finden dies unter www.coopera.ch/dokumente/versicherte/Begünstigtenerklärung.
Mit der Ausrichtung des Todesfallkapitals an Begünstigte gemäss Rangordnung des Vorsorgereglements können Sie darauf vertrauen, dass falls Sie alleinstehend ohne Beziehung sind (kein Ehegatte- oder Lebenspartner) aber falls vorhanden, Ihre erwachsenen Kinder, Eltern oder Geschwister Ihr vorhandenes Guthaben ausbezahlt bekommen. Es ist sicher wichtig, dass Sie sich die reglementarischen Grundlagen einmal genauer ansehen, damit Sie entscheiden können, ob Sie noch eine Begünstigtenerklärung einreichen möchten oder nicht.
Die Anspruchsberechtigten werden in drei Gruppen aufgeteilt und die Rangordnung, sprich Reihenfolge kann nicht geändert werden. Das heisst auch, dass Sie beispielsweise nicht die Möglichkeit haben, Ihr Guthaben einer gemeinnützigen Organisation zu vermachen. Innerhalb der Gruppe können aber unterschiedliche Teile definiert werden. z.B. wenn Sie keine Eltern mehr aber zwei Geschwister haben. Gemäss Vorsorgereglement würde in diesem Fall das Todesfallkapital auf Ihre beiden Geschwister hälftig aufgeteilt. Falls Sie dies nicht wünschen, müssen Sie via Begünstigtenerklärung schriftlich festhalten, welches Geschwister zu welchen Teilen Anspruch auf das Todesfallkapital hat. Auch hier hilft Ihnen bei Fragen das Vorsorge-Team gerne weiter.
Als junger Physiker entschied ich mich nach meinem Doktorat an der Universität Bern eine etwas andere Richtung auf meinem beruflichen Lebensweg einzuschlagen. So kam es, dass ich im Jahr 1999 eine Stelle als Projektleiter bei Aon Chuard Consulting in Bern antrat. Aufgrund meines wachsenden Interessens für die berufliche Vorsorge entschied ich mich schliesslich für die Ausbildung zum Pensionsversicherungsexperten, welche ich im Jahr 2004 beendete.
Seit 2007 bin ich nun als Direktor der Firma Pittet Associates AG tätig. Die Eröffnung unseres Büros in Bern im Jahr 2008 hat mir die Möglichkeit gegeben, unsere Firma auch in der Deutschschweiz bekannter zu machen. Wir beraten heute nebst unseren Westschweizer Kunden auch diverse Vorsorgeeinrichtungen unterschiedlicher Grössen im Raum Bern und ich freue mich sehr, auch die CoOpera Sammelstiftung PUK in den nächsten Jahren begleiten zu dürfen.
Ansonsten engagiere ich mich auch gerne im Verbandswesen und bin Vorstandsmitglied in der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE). Die steigende Lebenserwartung, die demographische Entwicklung und auch das Tiefzinsumfeld lassen die Branche immer wieder in einem etwas schlechten Licht erscheinen. Es ist meine Aufgabe, auch in solchen Situationen eine auf die Vorsorgeeinrichtung zugeschnittene Lösung zu finden und den Stiftungsrat entsprechend zu beraten.
Die kassenspezifischen Merkmale und Besonderheiten machen es zu einer besonders grossen Herausforderung, optimale und nachhaltige Lösungen zu finden. Gerade diese Herausforderungen machen jedoch meine Arbeit besonders spannend und abwechslungsreich.
Da ein Mitglied des Stiftungsrates auf Ende Juni 2020 altershalber austreten wird, hat der Stiftungsrat am 4. März 2020 beschlossen, bis Ende der Amtsperiode (2021) den Stiftungsrat auf 8 Mitglieder zu reduzieren und folgende paritätische Vertretung einzuführen:
Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter:
Annett Hofer, Christine Jost, Romana Tomasi und Gerold Aregger
Arbeitgebervertreterinnen und Arbeitgebervertreter:
Katharina Detreköy, Marc Desaules, Peter Tschannen (SE) und Niklaus Schär (SE)
(SE = Selbständigerwerbende)
Angeschlossene Institutionen: 560 (518)
Aktive Versicherte: 5'437 (4'983)
Rentner: 1‘422 (1'197)CSPUK Kurzbericht 2019 DE
Wenn Sie den ausführlichen Jahresbericht 2019 lesen möchten, so ist dieser nur online unter https://coopera.ch/dokumente/jahresberichte-cspuk aufrufbar.
Sämtliche Jahresberichte der anderen Institutionen der CoOpera finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage. Es sind dies:
CoOpera Beteilungen AG: https://coopera.ch/dokumente/jbcbag
CoOpera Immobilien AG: https://coopera.ch/dokumente/jahresberichte-ciag
Terra und Habitare: https://coopera.ch/dokumente/jahresberichte-terra-u-habitare
Damit unterstützt die CoOpera Sammelstiftung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ihre vom bundesrätlichen Ausübungsverbot betroffenen Mieter von Geschäftsobjekten unbürokratisch und rasch. Die generellen Mietzinshalbierung gewährt CoOpera für die Zeit vom 17. März bis 16. Mai 2020. Sollte der offizielle Lockdown über den 17. Mai 2020 hinaus andauern, wird die CoOpera Sammelstiftung PUK Ende Mai die Situation neu beurteilen, wie Geschäftsführer Daniel Maeder bekannt gab. Die CoOpera Sammelstiftung PUK und die CoOpera Immobilien AG haben zusätzlich bereits im Vorfeld auf Antrag der Mieter Stundung für die Miete während des Lockdowns gewährt. Betroffene Betriebe, die von der Stundung Gebrauch machen, bietet CoOpera Zahlungssaufschub für die zwei reduzierten Mieten bis Ende Jahr. Diese Möglichkeit erhalten auch Betriebe, die nicht zu einer Mietzinsreduktion berechtigt sind, aber trotzdem unter den Folgen der Corona-Krise leiden.
Die CoOpera Sammelstiftung setzt damit ihren Leitsatz konsequent um: weiter denken und handeln. Die Pensionskasse für nachhaltige Unternehmen, Kulturinstitutionen, Künstler und Freischaffende, setzt sich mit Kompetenz und Leidenschaft für alle ihre Partner ein, Mieter wie Versicherte. Sie investiert seit jeher vorsorgend und sinnstiftend und wirkt dabei assoziativ, verbindend. CoOpera sichert damit die berufliche Vorsorge von Menschen in sozialen und kulturellen Institutionen, von KMU und Freischaffenden, die in der Altersvorsorge mit ethisch achtsamen Partnern zusammenarbeiten.
Pressekontakt:
Jürg Hari
Bereichsleiter Anlagen CoOpera Sammelstiftung PUK
Telefon: 031 924 32 47
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
CoOpera Sammelstiftung PUK
Pensionskasse für Unternehmen,
Künstler und Freischaffende
Postfach 160
Talweg 17
3063 Ittigen
www.coopera.ch
Sie brauchen keine Formulare von der Homepage herunterzuladen, sondern können dies bequem und einfach im Online Tool erfassen. Die Beitragsliste steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Auch Lohnmutationen über einen gesamten Anschluss können damit einfach verarbeitet werden. Zudem hat es den positiven Nebeneffekt, dass die Verwaltungskosten im darauffolgenden Jahr infolge Benutzung des Online Tools günstiger werden. Wenn Sie die Zugriffsdaten nicht mehr haben, melden Sie sich doch bei Ihrem Kundenbetreuer, er wird Ihnen gerne weiterhelfen.
Auch als Arbeitnehmer bekommen Sie bei einem Eintritt die Unterlagen fürs Online Tool zugestellt. Sie haben somit jederzeit Zugriff auf Ihre Daten mit allen wesentlichen Informationen. Auch Simulationen zur Pensionierung sind möglich.
Wenn Sie als Arbeitgeber nicht mit dem Webtool arbeiten, sondern jeweils unsere Formulare auf der Webseite benutzen, so bitten wir Sie, diese immer direkt von der Webseite herunterzuladen und nicht bereits kopierte Formulare zu nutzen. Wir sind stets bemüht, die Formulare «à jour» zu halten und damit Sie uns die korrekten gewünschten Angaben zustellen können, sind wir froh, wenn dies immer auf dem aktuellsten Formular geschieht.
Kundenbetreuer
Sowohl für Sie als Arbeitgeber wie auch für Sie als Arbeitnehmer ist Ihnen ein Kundenbetreuer zugeteilt. Auf jeder Korrespondenz, die Sie von uns erhalten, ist der Kundenbetreuer mit Name, direkter Telefonnummer und Emailadresse aufgeführt. So können Sie sich bei einem telefonischen Kontakt den Umweg über die Telefonzentrale ersparen und gelangen direkt zu Ihrem Ansprechpartner.
Austritt ab Alter 58
Austritt aus der Pensionskasse ab Alter 58. Immer wieder ergeben sich Fragen, bei einem Austritt oder bei einer erhaltenen Kündigung ab Alter 58. Wie geht es nun weiter? Ich bin doch noch zu jung für eine vorzeitige Pensionierung. In dieser Situation haben Sie folgende Möglichkeiten:
Austritt mit Überweisung der Freizügigkeitsleistung an die neue Vorsorge, dies im Falle, Sie mit Alter 58 und älter die Stelle wechseln, einen neuen Arbeitgeber haben und wiederum einer Vorsorgeeinrichtung beitreten.
Austritt mit vorzeitiger Pensionierung ab Alter 58. In diesem Falle können Sie wählen zwischen Rentenbezug, Kapitalbezug (Achtung spätestens 1 Monat vorher beantragen) oder auch einer Mischvariante mit Anteil Renten- und Kapitalbezug. Da Sie noch nicht das ordentliche Rentenalter erreicht haben, ist der Umwandlungssatz gekürzt. Die entsprechenden Angaben können Sie direkt Ihrem Vorsorgeausweis entnehmen.
Austritt infolge Stellenverlust oder eigener Kündigung und noch keine neue Tätigkeit in Aussicht?
Aber auch ganz klar noch keine vorzeitige Pensionierung gewünscht? Gemäss Art. 2, Abs. 1bis des Freizügigkeitsgesetztes können Sie die Austrittsleistung auf ein Freizügigkeitskonto Ihrer Wahl verlangen, wenn Sie die Erwerbstätigkeit weiterführen wollen und als arbeitslos gemeldet sind. Für die Auszahlung benötigen wir zwingend die Bestätigung der Anmeldung bei der Arbeitslosenver-sicherung.
Haben Sie weitere Fragen? Gerne stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer zur Verfügung.
Pensionierungsseminare vom September und Oktober 2020
Melden Sie sich jetzt für unsere beiden Pensionierungsseminare an. Sie erhalten wichtige Informationen zur 1. Säule (AHV/IV), 2. Säule (BVG) und 3. Säule (freie Vorsorge).
Montag, 14. September 2020, 09.00 – 12.00 Uhr im Hotel Arte in Olten
Donnerstag, 22. Oktober 2020; 09.00 – 12.00 Uhr im Novotel Hotel Bern Expo in Bern
Melden Sie sich jetzt bei Beatrice Schmid an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Platzzahl ist beschränkt.
Gleichzeitig wird das Reglement für die Bildung und Auflösung von Rückstellungen und Schwankungsreserven diesbezüglich angepasst, indem der Art. 6
Rückstellungen für Teuerungsausgleich
Die CoOpera beabsichtigt, die laufenden Altersrenten der Teuerung anzupassen. Dazu führt sie eine entsprechende Rückstellung Teuerungsausgleich. Die Rückstellung wird so festgelegt, dass damit die erwartete Teuerung über die nächsten drei bis fünf Jahre auf den laufenden und den erwarteten Altersrenten ausgeglichen werden kann. Die Rückstellung beträgt aber im Maximum 10% des Deckungskapitals der Altersrentner. Die Rückstellung kann auch für die Finanzierung eines allfälligen Teuerungsausgleichs auf den überobligatorischen Invaliden- und Hinterlassenenrenten verwendet werden. Über den gewährten Teuerungsausgleich entscheidet der Stiftungsrat.
gelöscht wird. Die vorhandenen Rückstellungen für den Teuerungsausgleich werden mit dem Jahresabschluss 2019 aufgelöst und für die Senkung des technischen Zinssatzes verwendet.
Anpassungen Vorsorgereglement 2020
Ebenfalls an der November Sitzung hat der Stiftungsrat die Anpassungen an das Vorsorgereglement 2020 verabschiedet. Abgesehen von einigen redaktionellen Anpassungen, gibt es folgende Änderungen:
- Art. 8 Externe Versicherung; neu kann der Versicherte wählen, ob er Risiko- und Sparbeiträge oder nur Sparbeiträge entrichtet
- Art. 11 Jahreslohn; der Absatz 2 wird gelöscht und die Lohnbestandteile wie Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke etc. in den Absatz 1 integriert
- Art. 15 Abs. 2 Rücktrittsalter; die Bedingung einer Mindestversicherungszeit von 5 Jahren fällt weg
- Art. 15 Abs. 8; bei Wiedereintritt nach einer Pensionierung wird die neue Altersleistung nur noch in Kapitalform ausbezahlt
- Art. 23 Abs. 10 neu; Im Todesfall einer versicherten Person oder eines Bezügers von Invaliditätsleistungen vor dem Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters werden die in die CoOpera Sammelstiftung PUK eingebrachten freiwilligen Einlagen der letzten 5 Jahre als zusätzliches Todesfallkapital ausbezahlt, sofern die Hinterlassenenleistungen gemäss Vorsorgeplan nicht in Abhängigkeit des Altersguthabens definiert sind.
- Art. 32 Abs. 6 Kapitalabfindung; Teilkapitalbezüge können in einem fixen Betrag oder in Teilen des Altersguthabens beantragt werden
- Art. 32 Abs. 9; neu kann auch ein Invalidenrentenbezüger im ordentlichen Rücktrittsalter anstelle der Altersrente den einmaligen Kapitalbezug verlangen
- Art. 33 Abs. 3 Alterskinderrenten; die Höhe der jährlichen Alterskinderrenten beträgt 20% der laufenden Altersrente (bisher nur BVG-Alterskinderrente)
- Art. 35 Abs. 14 Ehegattenrente; der Anspruch auf die Ehepartnerrente endet mit dem Tod des überlebenden Ehegatten oder mit der Heirat.
- Art. 43 Abs. 3 Beitragsbefreiung, Ergänzung indem Beitragsbefreiungen erst gewährt werden, wenn die Dauer der Beitragsbefreiung mindestens 30 Tage beträgt.
- Art. 70 Abs. 3 + 4 Übergangsbestimmungen fallen weg
Zusätzliches Todesfallkapital
Ab 01.01.2021 bietet CoOpera für ihre versicherten Arbeitgeber die Möglichkeit, ein zusätzliches Todesfallkapital in der Höhe vom 100%-igen AHV Lohn zu versichern. Das Todesfallkapital würde im Todesfall einer aktiv versicherten Person oder eines Invalidenrentenbezügers zusätzlich zu den Hinterlassenenleistungen ausbezahlt. Das zusätzliche Todesfallkapital hat eine Erhöhung der Risikobeiträge von 0.3% zur Folge.
Anpassung der Sparbeiträge
Gerne machen wir Sie als Arbeitgeber darauf aufmerksam, dass Sie die Möglichkeit haben, die bestehenden Sparbeiträge für die Mitarbeitenden zu erhöhen. Dies im Sinne einer Kompensationsmassnahme, um die Reduktion des Umwandlungssatzes (2020 = 6.2% und 2021 = 6% für 64-jährige Frauen und 65-jährige Männer) abzufedern. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich in der Verwaltung.
Sifo-Beitrag (Sicherheitsfonds)
Der Sicherheitsfonds BVG ist eine Einrichtung, welcher für registrierte Vorsorgeeinrichtungen gemäss Art. 48 BVG unter anderem die Aufgabe hat, Zuschüsse bei ungünstiger Altersstruktur zurück zu vergüten. Bisher haben sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber auf dem BVG-pflichtigen Lohn einen Beitrag bezahlt. Dieser beträgt 0.12% vom BVG Lohn und wird anteilsmässig auf den Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Die CoOpera Sammelstiftung PUK hat nun entschieden, ab 01.01.2020 diese Beiträge nicht mehr bei den Versicherten und Arbeitgebern zu verlangen, sondern diese Beiträge als Pensionskasse zu finanzieren. Dadurch werden sich Ihre Kosten etwas reduzieren. Ein durch den Sicherheitsfonds BVG allfälliger errechneter Zuschuss wird somit nicht mehr dem Arbeitgeber gutgeschrieben, sondern da die Finanzierung vollumfänglich durch die CoOpera Sammelstiftung PUK erfolgt, auch der PUK gutgeschrieben.
Quelle: photocase.de
- Donnerstag, 30. April 2020, von 9 bis 12 Uhr im Hotel Arte in Olten
- Donnerstag, 22. Oktober 2020, von 9 bis 12 Uhr im Novotel Hotel Bern Expo in Bern
Bitte melden Sie sich bei Beatrice Schmid an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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